wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1.3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Wuppertal, Urteil vom 29.12.2022
4 O 373/21 -

Private Krankenversicherung muss Kosten einer heterologen Insemination einer transidenten Person übernehmen

Vorliegen einer "organisch bedingten Sterilität" im Sinne der Versicherungs­bedingungen

Ist eine heterologe Insemination bei "organisch bedingter Sterilität" vom Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung umfasst, so müssen die Kosten einer Kinder­wunsch­behandlung einer transidenten Person übernommen werden. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2020 beantragte ein transidenter Mann von seiner privaten Krankenversicherung die Übernahme der Kosten einer heterologen Insemination. Der Mann verfügte weder über funktionsfähige weibliche Fortpflanzungsorgane noch Hoden und die weiteren inneren Geschlechtsorgane wie Nebenhoden oder Samenleiter. Die Krankenversicherung lehnte die Kostenübernahme ab, da ihrer Meinung nach keine "organisch bedingte Sterilität" im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliege. Der Mann nahm die Kinderwunschbehandlung daraufhin auf eigene Kosten auf und klagte anschließend auf Erstattung der Kosten.

Anspruch auf Erstattung der Kosten für Kinderwunschbehandlung

Das Landgericht Wuppertal entschied zu Gunsten des Klägers. Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Kinderwunschbehandlung zu.

Vorliegen einer "organisch bedingten Sterilität"

Bei dem Kläger liege nach Auffassung des Landgerichts eine "organisch bedingte Sterilität" im Sinne der Versicherungsbedingungen vor. Ein verständiger Versicherungsnehmer würde die Formulierung so verstehen, dass es sich um eine auf körperliche Ursachen beruhende Unfähigkeit handelt, auf natürlichem Weg ein Kind zu zeugen. Dies sei beim Kläger der Fall. Er verfüge weder über funktionsfähige männliche noch weibliche Fortpflanzungsorgane, welche die Zeugung eines Kindes auf natürlichem Weg ermöglichen würde.

Fortpflanzungsfähigkeit bemisst sich nicht allein nach Funktionstauglichkeit der Geschlechtsmerkmale

Zudem wies das Landgericht daraufhin, dass die körperliche Fortpflanzungsfähigkeit sich nicht allein nach der Funktionsfähigkeit der physischen Geschlechtsmerkmale bemesse. Sie hänge vielmehr wesentlich auch von der psychischen Konstitution eines Menschen und seiner nachhaltig selbst empfundene Geschlechtlichkeit ab. Die natürliche Fortpflanzungsfähigkeit sei daher evident auch dann nicht gegeben, wenn einem transidenten Mann die Durchführung des Zeugungsaktes wie auch der Austragung und die Geburt eines Kindes aufgrund des Widerstreites der bei Geburt vorhandenen Sexualorgane mit seiner selbst empfundenen Geschlechtlichkeit nicht möglich sei. Dies erkenne im Grundsatz auch die Beklagte an, da sie homosexuelle Paare im Versicherungsschutz aufgenommen habe.

Kein Leistungsausschluss wegen Hormontherapie

Nach Ansicht des Landgerichts könne die Beklagte sich auch nicht auf einen Leistungsausschluss wegen der Hormontherapie des Klägers berufen. Denn die Hormontherapie einer transidenten Person zur Annäherung an das Erscheinungsbild des empfundenen Geschlechts sei Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrecht und stelle damit ein sozialadäquates Verhalten dar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2023
Quelle: Landgericht Wuppertal, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Krankenversicherungsrecht | Medizinrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32685 Dokument-Nr. 32685

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32685

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1.3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?