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Landgericht Wuppertal, Urteil vom 21.11.2016
22 KLs 6/16 -

Tragen von Warnwesten mit der Aufschrift "SHARIA POLICE" stellt kein strafbares Verhalten dar

LG Wuppertal spricht sieben Mitglieder der "Scharia-Polizei" frei

Das Landgericht Wuppertal hat sieben Angeklagte der "Scharia-Polizei" im Alter von 25 bis 34 Jahren, die freigesprochen. Das Gericht verneint ein strafbares Verhalten der mit Warnwesten mit der Aufschrift "SHARIA POLICE" bekleideten Männer. Insbesondere ein Verstoß gegen das Uniformverbot war für das Gericht nicht feststellbar.

Im zugrunde liegenden Fall nahmen die Angeklagten nach den Feststellungen des Gerichts am Abend des 3. September 2014 an einer öffentlichen Versammlung teil, indem sie einen gemeinsamen Rundgang durch die Wuppertaler Innenstadt machten. Einige der Angeklagten trugen bei diesem Rundgang orangefarbene Warnwesten mit der rückseitigen Aufschrift "SHARIA POLICE".

LG verneint Verstoß gegen das Uniformverbot

Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Wuppertal hat hierin kein strafbares Verhalten, insbesondere keinen Verstoß gegen das Uniformverbot gesehen. Ihrer Ansicht nach stellen die Warnwesten keine gleichartigen Kleidungsstücke als Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung dar, die Uniformen gleichen. Das Uniformverbot des § 3 Abs. 1 Versammlungsgesetz greife nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgesetzes nur, wenn die Kleidungsstücke Uniformen gleich sind und suggestiv-militante, einschüchternde Effekte auslösen. Dies sei bei den Warnwesten nicht der Fall gewesen, da von ihnen keine bedrohliche oder einschüchternde Wirkung ausgegangen sei. So habe ein Zeuge ausgesagt, er habe beim Anblick der Angeklagten gedacht, es würde ein Junggesellenabschied stattfinden.

Angeklagte handelten nicht vorsätzlich

Zudem hätten die Angeklagten - selbst wenn man die Warnwesten entsprechend als Uniformen gleichzusetzende Kleidungsstücke werten würde - jedenfalls nicht vorsätzlich gehandelt. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass den Angeklagten bewusst war, dass das Tragen der Warnwesten verboten sei. Selbst Polizeibeamte hätten nach Rücksprache mit dem Staatsschutz in dem Tragen der Warnwesten mit der Aufschrift "SHARIA POLICE" zunächst kein strafbares Verhalten erkennen können und die Westen dementsprechend nicht beschlagnahmt. Daher könne man nicht annehmen, dass die Angeklagten damit rechnen mussten, sich durch das Tragen der Westen strafbar zu machen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2016
Quelle: Landgericht Wuppertal/ra-online

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Dokument-Nr.: 23468 Dokument-Nr. 23468

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Kommentare (4)

 
 
ger mach schrieb am 02.01.2017

die Gerichte unbeirrt auf Kuschelkurs.

Warum nicht einen Intergrationspreis für die die Jungs für die Jungs?

MattyRecht schrieb am 23.11.2016

Dem vom Landgericht Wuppertal, Urteil vom 21.11.2016 Az. 22 KLs 6/16 ist inwiefern richtig, doch der auch an Warnwesten Polizei Police stehen hat handelt nach § 132 StGB im Amtsmissbrauch, dass hätte sowohl dem Staatsschutz wie Polizei und Landgericht Wuppertal Glas klar sein müssen! Hier hätte es für die aller Angeklagten eine höhere Bußgeld von 150 Tagessätze zu je 220 EUR geben müssen. Auch solches tragen von Warnwesten muss jedem klar sein deutet sehr schnell zu Verwechselungen vor, daher kann das Landgericht nicht davon sprechen; hrer Ansicht nach stellen die Warnwesten keine gleichartigen Kleidungsstücke als Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung dar, die Uniformen gleichen. Das Uniformverbot des § 3 Abs. 1 Versammlungsgesetz greife nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgesetzes nur, wenn die Kleidungsstücke Uniformen gleich sind und suggestiv-militante, einschüchternde Effekte auslösen.

Das sollte sich der führende Richter aber nochmals das BGH Urteil geneuer durchlesen müssen, das ist nicht nur als ein schwerer Formfehlerhafter Aspekt mehr als Schlamperei und hohes Unterstellungsgeschwätz sonder gleichen mit an, hoher tiefer Denkfehlerhaftigkeit, schon schwer mit anderen Fehlurteile die dort Messe führen fälschlich sich zu-zimmern dort am Landgericht kein Einzelfall ist mehr!! Schon komisch!!

Oder hat man sich hier vorab vorgesprochen um keine Nachziele zu erwarten sich das Urteil zurecht schon gelegt, wäre es zudem einer hohen Rechtsbeugung, wäre ja dann auch dort klar! Das Landgericht Wuppertal wie das Amtsgericht Wuppertal ist mit schwerer Besorgnis zu betrachten, denn die fällen nichts mehr mit der Regel des Gesetzes, sondern sind seit mehr als 10 Jahre Gesetzeslos dort verankert, da ist es auch schon nicht verwunderlich das da ein Staatsanwalt Richter oder gar ein Justizangestellter einen Defibrillator aus dem hermetischen Abgeschirmten Gerichtsgebäude verschwinden lässt, möchte nicht wissen wie die dort schlampig mit Verfahren genauso umgehen wie dieses hiermit vollkommen unzulässigerweise gleichstünde damit Wirkung trägt.

Wie mans unter mir auch schon schreibt; - wäre es ein armer Schlucker Deutscher, würde die darauf herumtrampeln ohne Gnade. Am besten noch die Folter drauf auf der Streckbank.

Ich bezeichne den Richter der das Urteil fällte für inkompetent in seinem Jurastudium voll verkennt zu haben was Sache ist § 132 StGB i.V.m. Artikel § 98 Abs. 1 GG kennt der wahrscheinlich überhaupt auch nicht so richtig.

Ralf Günter Trübenbach schrieb am 23.11.2016

Was ist nur mit unseren deutschen Gerichten los ??? Wenn ein deutscher Staatsbürger hier in Deutschland von irgendeiner Obrigkeit einen Namen klaut und ihn auf sein Kleidungsstück drauf hat,egal welches Kleidungsstück,wird er mit mehreren Jahren Knast bestraft.Hier tragen Spinner Westen mit der Aufschrift Scharia Police.Und dies wäre keine Strafbare Handlung.Hallo,wie krank seit ihr als Gericht.Selbverständlich stellen sie hier in Deutschland eine Gefahr da und zwar für ihre Landsleute die schon Jahre hier leben,hier geboren sind.Und die die hier in unser Land kommen,weil sie gerade wegen diesen verlogenen Dreckspack geflohen sind. Die haben keinerlei Berechtigungen hier in Deutschland, irgendwelche Kleidungsstücke zu tragen mit der Aufschrift Police und auch nicht das Recht irgendwelche Amtshandlungen ihres Landes hier in Deutschland auszuführen.Hier gilt deutsches Recht. Oder sind die Gerichte schon so tief gesunken und korrupt geworden wie diese Bundeskanzlerin Angela Merkel. Dann brauchen sich unsere Gerichte nicht zu wundern wenn sie ausgelacht und bespuckt und Richter und Staatsanwälte bespuckt werden.

feo schrieb am 23.11.2016

Ist Justizia schon verstorben und nur noch Laien am Werk ?

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