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Landgericht Rottweil, Urteil vom 25.01.2017
- 1 S 23/16 -
Tod eines Welpen: Käufer muss Verkäufer vor Rücktritt vom Kaufvertrag zur Lieferung eines Ersatztieres auffordern
Keine Pflicht zur Aufforderung zur Ersatzlieferung bei vorhandener emotionaler Bindung zum Tier
Stirbt ein Welpe wenige Tage nach dem Kauf, so muss der Käufer vor Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag in der Regel den Verkäufer zunächst zur Lieferung eines Ersatztieres auffordern. Dies gilt nur dann nicht, wenn zum Tier bereits eine emotionale Verbindung aufgebaut wurde. Dies hat das Landgericht Rottweil entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Kauf eines Viszla-Welpen im September 2012 verstarb der Hund noch im gleichen Monat. Die Käuferin sah in dem
Kein Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung
Das Landgericht Rottweil bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Ein Anspruch auf
Unterlassene Aufforderung zur Ersatzlieferung
Eine Nacherfüllung durch
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2019
Quelle: Landgericht Rottweil, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Freudenstadt, Urteil vom 21.01.2016
[Aktenzeichen: 4 C 95/13]
Jahrgang: 2017, Seite: 562 NJW-RR 2017, 562
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Dokument-Nr. 26968
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