wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Lüneburg, Urteil vom 15.07.2015
27 Ks 9/14 -

Urteil im Auschwitz-Prozess: Früherer SS-Mann Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt

Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen

Das Landgericht Lüneburg hat den früheren SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen schuldig gesprochen und ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.

Das Landgericht hat die Beihilfehandlung zur heimtückischen und grausamen Tötung in der Gesamtheit der Tätigkeit des Angeklagten im Rahmen der Ungarnaktion in Auschwitz gesehen.

Alter des Angeklagten bei Strafbemessung berücksichtigt

Bei der Strafzumessung hat das Landgericht insbesondere auch das Alter des Angeklagten berücksichtigt und dass er eine Chance haben muss, nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe noch einen Teil seines Lebens in Freiheit zu verbringen.

Keine Milderung wegen geleisteter Aufklärungshilfe

Eine Milderung wegen einer von dem Angeklagten geleisteten Aufklärungshilfe hat das Gericht nicht angenommen, weil der Angeklagte durch seine früheren Angaben zu anderen SS-Angehörigen in Auschwitz nicht wesentlich zur Aufdeckung von Straftaten beigetragen hat.

Gericht verneint rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, nach der ein Teil der Strafe - wie von der Staatsanwaltschaft beantragt - als vollstreckt zu erklären wäre, hat das Gericht für den Angeklagten nicht festgestellt.

Staatsanwaltschaft muss über Haftantritt entscheiden

Die Entscheidung, ob der Angeklagte - nach Rechtskraft des Urteils - die Haft antreten muss, obliegt der Staatsanwaltschaft.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2015
Quelle: Landgericht Lüneburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21306 Dokument-Nr. 21306

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21306

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (4)

 
 
Armin schrieb am 16.07.2015

Auch wer ein KZ mit einer logistischen und/oder verwaltenden Tätigkeit unterstützt hat Beihilfe zum Mord in zigtausenden Fällen geleistet, den ohne solche Tätigkeit hätte ein KZ nicht bzw. nicht so gut funktioniert. Natürlich kommt der Prozess viel zu spät, aber besser spät als nie - dies zeigt lediglich wiedereinmal das Versagen des Staats und seiner Organe.

Und wie würden das meine Vorkommentatoren wohl sehen, wenn sie selbst oder Angehörige in einem KZ gewesen wären?

Abschließend empfehle ich einen Besuch in einem KZ/Gedenkstätte, ich war selbst vor ein paar Monaten in Dachau und es war erschreckend!

Dagwyn Dark schrieb am 16.07.2015

Verurteilt wegen Zugehörigkeit zur SS, nicht wegen persönlicher schuld.

Haben die Richter wohl in der Strafrechtsvorlesung nicht aufgepaßt.

Jürgen Trier schrieb am 16.07.2015

Was ist blos mit Deutschland los? Da wird ein Megaprozess geführt, der sehr viel Geld kostet und von den Steuerzahlern gestemmt werden muss! Der Mann ist 94 Jahre alt, gesundheitlich so angeschlagen, dass er möglicherweise nicht hinter Gitter muss. Für was dann dieser hirnlose Aufwand? Oder hat man diesen Prozess etwa deshalb geführt, um von anderen, wichtigeren Dingen abzulenken?

Wenn dieser Mann schultig ist, nur weil er der SS angehörte, denn er hat ja mit den Tötungen nichts direkt zu tun gehabt, dann sind heutige Politiker ebenfalls schultig. Da wurden zum Beispiel ehemalige DDR-Politiker bestraft, wegen unmenschlichkeit. Wenn die Zugehörigkeit zu einem Unrechtsregime für eine Verurteilung reicht, wer verurteilt dann zum Beispiel die Frau Merkel? Sie war Funktionärin eines Unrechtsregimes. Und keiner wurde in der DDR Funktionär, wenn er nicht regimetreu war. Wenn sie heute behauptet, sie war immer in Opposition, dann stimmt das einfach nicht. Denn dann wäre sie nie FDJ-Kader geworden! Also, wer verurteilt jetzt die Merkel und andere aktive Politiker?

saar schrieb am 16.07.2015

das ist doch schwachsinn

die liegen 70zig jahre zurück

der mann ist über 90zig

justiz kann man in deutschland vergessen

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung