Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Köln, Urteil vom 05.03.2018
- 31 O 379/17 -
"Besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt": Werbung von Galeria Kaufhof irreführend
Siegel-Dschungel verwirrt Verbraucher
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Galeria Kaufhof GmbH nicht mehr mit "besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt" bei Produkten werben darf, sofern dies nicht erläutert wird.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Unternehmen warb auf seiner Webseite für einen "Bügel-BH für Mädchen" mit der Aussage: "Dieses Produkt ist besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt worden". Woraus sich die besondere Umweltfreundlichkeit und/oder sozialverträgliche Herstellung ergeben sollte, wurde jedoch nicht erläutert. Für
Verbraucherzentrale rügt unlauteren Wettbewerb
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sah darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb. Danach müssen alle wesentlichen Informationen gegeben werden, damit
Galeria Kaufhof erkannte die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen erhobenen Ansprüche vor dem Landgericht Köln an.
Siegel-Dschungel verwirrt Verbraucher
Galeria Kaufhof kennzeichnet Produkte mit einem grünen Blatt und der Aufschrift "Natürlich GALERIA", um es nach eigenen Angaben Verbrauchern zu erleichtern, bewusst einzukaufen. Im Internet schreibt das Unternehmen: "Mit dem grünen Blatt werden Produkte gekennzeichnet, die besonders umweltfreundlich oder sozialverträglich hergestellt sind - oft auch beides. Sie müssen sich nicht mit all den unterschiedlichen Symbolen auskennen. Vertrauen Sie uns!"
Einführung zahlreicher eigener Nachhaltigkeitslabels der Unternehmen verwirrt Verbraucher
Einzelhändler wie Galeria Kaufhof verdichten durch eigene Labels und Claims wie "Natürlich GALERIA" den vorherrschenden Siegel-Dschungel für
Gesetzliche Mindestanforderungen nötig
Das Wort "Siegel" ist rechtlich nicht geschützt und nicht eindeutig definiert. Um mehr Klarheit zu schaffen, fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Kennzeichnung auf der Grundlage von wissenschaftlich fundierten und gesetzlich festgelegten Kriterien.
Unternehmen brauchen klare und verbindliche staatliche Vorgaben
Alle Branchen, egal ob Textilien oder Lebensmittel, bräuchten klare und verbindliche staatliche Kriterien dafür, was unter sozial und
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Landgericht Düsseldorf untersagt Werbeaufschrift "Die Dose ist grün"
(Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2013
[Aktenzeichen: 37 O 90/12]) - Landgericht Hamburg: "Bios"-Werbung "gut für den Körper" ist irreführend
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.05.2008) - Keine Irreführung durch auf Müllbeutel neben Warenlogo aufgedruckte Werbeaussage "klimaneutral"
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30.06.2022
[Aktenzeichen: 6 U 46/21])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25730
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25730
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.