Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Hamburg, Beschluss vom 19.11.2012
- 311 S 50/12 -
Zustimmung zur Mieterhöhung: Balkonfläche ist zu 50 % zur Wohnfläche hinzuzurechnen
Keine Vereinbarung zum Begriff der Wohnfläche sowie fehlende ortsübliche Berechnungsmethode begründet Anwendung der Bestimmungen zur Berechnung im preisgebundenen Wohnraum
Haben die Mietvertragsparteien keine Vereinbarung zur Berechnung der Wohnfläche getroffen und fehlt es an einer ortsüblichen Berechnungsmethode, so bestimmt sich die Wohnfläche nach den Bestimmungen zur Berechnung im preisgebundenen Wohnraum. Danach ist im Rahmen eines im Jahr 2003 geschlossenen Mietvertrags die Balkonfläche zu 50 % zur Wohnfläche hinzuzurechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Mietvertragsparteien im Rahmen einer
Hinzurechnung von 50 % der Balkonfläche erlaubt
Das Landgericht Hamburg führte zum Fall aus, dass zur Berechnung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2014
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/ZMR 2013, 284/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 284 ZMR 2013, 284
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18983
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss18983
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.