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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnflächenberechnung“ veröffentlicht wurden

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 23.06.2022
- 10 S 136/21 -

Begriff der "Wohn/Nutzfläche" umfasst auch mitvermietete Kellerräume

Kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete wegen Wohn­flächen­abweichung

Werden nach einem Mietvertrag Kellerräume mitvermietet, so umfasst der Begriff "Wohn/Nutzfläche" im Mietvertrag auch die Kellerräume. Bei der Berechnung der Wohn- und Nutzfläche sind daher auch die Kellerräume zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Abschluss des über eine Wohnung im Saarland im Jahr 2019 maß die Mieterin die Wohnungsgröße nach. Sie kam auf eine Quadratmeterzahl von 43,32. Der Mietvertrag wies die "Wohn/Nutzfläche" jedoch mit 55 qm aus. Die Mieterin warf den Vermietern nunmehr eine Wohnflächenabweichung vor und beanspruchte die Rückzahlung überzahlter Miete. Die Vermieter stellten sich dem entgegen und verwiesen darauf, dass auch der ausdrücklich mitvermietete Keller bei der Berechnung der Wohnungsgröße zu berücksichtigen sei. Die Mieterin sah dies anders und erhob Klage.Das Amtsgericht Saarbrücken... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.10.2014
- VIII ZR 41/14 -

BGH: Bei Streit über Wohnungsgröße im Rahmen einer Betriebs­kosten­abrechnung muss Mieter Angaben zur Fläche machen

Einfaches Bestreiten der vom Vermieter angegebenen Wohnungsgröße nicht ausreichend

Gibt ein Vermieter im Rahmen einer Betriebs­kosten­abrechnung eine Wohnungsgröße an, darf der Mieter diese Wohnflächenangabe nicht einfach bestreiten. Er muss vielmehr selbst auf Basis einer laienhaften, im Rahmen seiner Möglichkeiten liegenden Vermessung eine Wohnungsgröße angeben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien des Mietvertrags über eine Dachgeschosswohnung stritten über eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011. Die Mieterin bestritt die vom Vermieter zugrunde gelegte Größe der Wohnung von 40 qm. Der Vermieter hielt dies für unbeachtlich und erhob Klage auf Zahlung. Während... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Beschluss vom 19.11.2012
- 311 S 50/12 -

Zustimmung zur Mieterhöhung: Balkonfläche ist zu 50 % zur Wohnfläche hinzuzurechnen

Keine Vereinbarung zum Begriff der Wohnfläche sowie fehlende ortsübliche Berechnungsmethode begründet Anwendung der Bestimmungen zur Berechnung im preisgebundenen Wohnraum

Haben die Miet­vertrags­parteien keine Vereinbarung zur Berechnung der Wohnfläche getroffen und fehlt es an einer ortsüblichen Berechnungsmethode, so bestimmt sich die Wohnfläche nach den Bestimmungen zur Berechnung im preisgebundenen Wohnraum. Danach ist im Rahmen eines im Jahr 2003 geschlossenen Mietvertrags die Balkonfläche zu 50 % zur Wohnfläche hinzuzurechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Mietvertragsparteien im Rahmen einer Mieterhöhung darüber, ob die Balkonfläche zu 50 % zur Wohnfläche hinzugerechnet werden darf.Das Landgericht Hamburg führte zum Fall aus, dass zur Berechnung der Wohnfläche grundsätzlich die für den preisgebundenen Wohnraum geltenden Bestimmungen heranzuziehen sind.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 18.04.2012
- 203 C 55/11 -

AG Bonn zum Einbezug eines zu Wohnzwecken genutzten Hausflurs in die Wohn­flächen­berechnung

Hausflur wird grundsätzlich unberücksichtigt gelassen

Wird der Hausflur in einer Weise genutzt, in der man üblicherweise nur Wohnraum nutzt, so ist er in die Wohn­flächen­berechnung mit einzubeziehen. Dies hat das Amtsgerichts Bonn entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Mieter einer Mietwohnung die Rückzahlung angeblich zu viel gezahlter Miete. Der Mieter begründete dies damit, dass der Vermieter die zur Verfügung stehende Wohnfläche als zu hoch berechnete. Dem stellte sich der Vermieter entgegen. Denn dadurch, dass der Mieter den von dem allgemeinen Hausflur getrennten Flur zu Wohnzwecken nutzte, sei dieser... Lesen Sie mehr




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