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Samstag, 14. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Balkonfläche“ veröffentlicht wurden

Landgericht Hamburg, Beschluss vom 14.02.2019
- 334 S 5/19 -

Bei kleinen Wohnungen rechtfertigt Vergrößerung der Balkonfläche keine Moderni­sierungs­miet­erhöhung

Keine nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung gemäß § 555 b Nr. 4 BGB

Die Vergrößerung der Balkonfläche rechtfertigt bei kleinen Wohnungen (hier ca. 60 qm) keine Mieterhöhung wegen einer Modernisierung. Eine nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung gemäß § 555 b Nr. 4 BGB liegt darin nicht. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Mieter einer fast 60 qm großen Wohnung in Hamburg mit einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung konfrontiert. Hintergrund dessen war, dass die Vermieterin den Balkon der Mieter von ca. 2,44 qm auf ca. 4,83 qm vergrößert hatte. Sie meinte, dass dadurch das Wohnen angenehmer und bequemer sei, da der Balkon nun mehr Bewegungsfreiheit und Stellfläche böte. Die Mieter sahen darin keine Rechtfertigung für eine Modernisierungsmieterhöhung, so dass der Fall vor Gericht kam. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek folgte der Ansicht der Mieter. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Beschluss vom 19.11.2012
- 311 S 50/12 -

Zustimmung zur Mieterhöhung: Balkonfläche ist zu 50 % zur Wohnfläche hinzuzurechnen

Keine Vereinbarung zum Begriff der Wohnfläche sowie fehlende ortsübliche Berechnungsmethode begründet Anwendung der Bestimmungen zur Berechnung im preisgebundenen Wohnraum

Haben die Miet­vertrags­parteien keine Vereinbarung zur Berechnung der Wohnfläche getroffen und fehlt es an einer ortsüblichen Berechnungsmethode, so bestimmt sich die Wohnfläche nach den Bestimmungen zur Berechnung im preisgebundenen Wohnraum. Danach ist im Rahmen eines im Jahr 2003 geschlossenen Mietvertrags die Balkonfläche zu 50 % zur Wohnfläche hinzuzurechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Mietvertragsparteien im Rahmen einer Mieterhöhung darüber, ob die Balkonfläche zu 50 % zur Wohnfläche hinzugerechnet werden darf.Das Landgericht Hamburg führte zum Fall aus, dass zur Berechnung der Wohnfläche grundsätzlich die für den preisgebundenen Wohnraum geltenden Bestimmungen heranzuziehen sind.... Lesen Sie mehr



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