wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.10.2017
2-24 S 20/17 -

Recht zur Kündigung des Reisevertrags aufgrund Änderung der Beförderungsklasse von Premium auf Economy Class

Geringerer Beförderungskomfort für auf Rollstuhl angewiesenen Reisenden stellt erheblichen Reisemangel dar

Bucht ein auf einen Rollstuhl angewiesener Reisender aufgrund des erhöhten Beförderungs­komforts die Premium Class, so stellt es einen erheblichen Reisemangel dar, wenn die Beförderungsklasse in Economy Class geändert wird. In diesem Fall kann der Reisende den Reisevertrag kündigen und den Reisepreis gemäß § 651 e Abs. 3 BGB zurück verlangen. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar verpasste aufgrund von Verzögerungen beim Zubringerflug ihren Weiterflug von Frankfurt am Main nach Phuket. Die Reiseveranstalterin bot zwar einen Ersatzflug an. Dieser war aber mit einem zusätzlichen Umstieg in Bangkok und einer Beförderung in der Economy Class verbunden. Die Ehefrau hatte jedoch extra Sitze in der Premium Class gebucht, da der Ehemann auf einen Rollstuhl und daher auf einen erhöhten Beförderungskomfort angewiesen war. Das Ehepaar lehnte daher den Ersatzflug ab. Die Ehefrau kündigte schließlich den Reisevertrag und verlangte den bereits gezahlten Reisepreis in Höhe von ca. 5.100 Euro zurück. Da die Reiseveranstalterin nur ein Betrag von etwa 2.090 Euro erstattete, erhob die Ehefrau Klage auf Auszahlung des Restbetrags. Das Amtsgericht Frankfurt am Main gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Reiseveranstalterin.

Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises

Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Reiseveranstalterin zurück. Der Ehefrau stehe nach § 651 e Abs. 3 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Reisepreises zu, da sie zur Kündigung des Reisevertrag gemäß § 651 e Abs. 1 BGB berechtigt gewesen sei.

Änderung der Beförderungsklasse von Premium auf Economy Class stellt erheblichen Reisemangel dar

Die Nichtbeförderung des Ehepaars in der Premium Class habe nach Auffassung des Landgerichts einen erheblichen Reisemangel dargestellt. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Reiseveranstalterin ein Verschulden treffe. Denn sowohl das Vorliegen eines Mangels als auch das Kündigungsrecht hänge nicht von einem Verschulden ab. Durch das Angebot der Beförderung in der Economy Class sei die Reise erheblich beeinträchtigt worden im Sinne von § 651 e Abs. 1 BGB. Die Erheblichkeit der Beeinträchtigung liege darin, dass der Ehemann auf die Benutzung eines Rollstuhls und somit auf einen erhöhten Beförderungskomfort angewiesen war. Auch die Notwendigkeit eines weiteren Umstiegs habe erhöhte Strapazen verursacht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2018
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (zt/RRa 2018, 67/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2018, Seite: 116
RRa 2018, 116
 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2018, Seite: 67
RRa 2018, 67

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25857 Dokument-Nr. 25857

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25857

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung