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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sondernutzungsrecht“ veröffentlicht wurden
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.11.2019
- 2-13 S 103/18 -
Kein Recht eines Wohnungseigentümers zum Betreten einer Sondernutzungsfläche zwecks Erreichens einer "gefangenen" Gemeinschaftsfläche
Für Gemeinschaftsfläche bestand keine bestimmte Nutzungsart
Ist eine Gemeinschaftsfläche nur über eine Fläche erreichbar, für die ein Sondernutzungsrecht besteht, besteht für einen Wohnungseigentümer kein Betretungsrecht zum Erreichen der "gefangenen Fläche", wenn für sie keine bestimmte Nutzungsart vorgesehen ist. In diesem Fall besteht nur ein Betretungsrecht wegen Vornahme von Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Wohnungseigentümer im Jahr 2018 vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen einen anderen Wohnungseigentümer. Hintergrund dessen war, dass der Kläger über die dem Beklagten zugewiesenen Sondernutzungsfläche eine Gemeinschaftsfläche erreichen wollte. Diese Fläche war nur über die Sondernutzungsfläche des Beklagten erreichbar und war nach der Teilungserklärung keinem besonderen Zweck gewidmet. Der Kläger verlangte nun ein Betretungsrecht.Das Landgericht Frankfurt am Main entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch darauf zu, die Sondernutzungsfläche des Beklagten betreten zu dürfen,... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Beschluss vom 08.11.2018
- 218 C 164/18 -
Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen Mieter einer Eigentumswohnung auf Herausgabe eines Kellerraums
Wohnungseigentümer steht Sondernutzungsrecht an Kellerraum zu
Steht einem Wohnungseigentümer das Sondernutzungsrecht an einem von dem Mieter einer Eigentumswohnung unrechtmäßig genutzten Kellerraum zu, so kann er die Herausgabe des Kellerraums an die Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Eigentumswohnung nutzten seit dem Jahr 2013 einen Kellerraum im Wohnhaus, da in ihrem eigentlich zugewiesenen Kellerraum Sanierungsarbeiten stattfinden mussten. Nach Abschluss der Arbeiten nutzten die Mieter den Kellerraum weiter, da dieser größer war als der bisher genutzte Raum. Nach der Teilungserklärung stand das Sondernutzungsrecht... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.03.2018
- V ZR 65/17 -
BGH: Dauerhafte Aufhebung des Sondernutzungsrechts eines Wohnungseigentümers nur durch Änderung der Gemeinschaftsordnung
Wohnungseigentümerin soll Terrasse- und Gartenfläche zwecks Errichtung von Stellflächen aufgeben
Soll das Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers dauerhaft aufgehoben werden, so kann dies gegen seinen Willen nur über § 10 Abs. 2 Satz 3 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) durch Änderung der Gemeinschaftsordnung erfolgen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnungseigentümerin sollte im Jahr 2010 auf das in der Gemeinschaftsordnung geregelte Sondernutzungsrecht an einer Gemeinschaftsfläche verzichten. Die Eigentümerin nutzte die Fläche vor ihrer Wohnung als Terrasse und Garten. Nunmehr sollten dort zwei Stellplätze errichtet werden. Tatsächlich entsprach dies der im Jahr 2004 erteilten... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 28.06.2017
- 481 C 24911/16 WEG -
Bäume stehen grundsätzlich im Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Klagen auf Rückschnitt oder Fällung von Bäumen müssen gegen gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht nur gegen einzelne Eigentümer erhoben werden
Enthält die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft keine eindeutig anderslautende Erklärung, stehen Bäume im Gemeinschaftseigentum der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft. Dies entschied das Amtsgericht München und wies damit eine Klage auf Entfernung bzw. hilfsweise auf Rückschnitt eines Wildkirschbaums ab, da die Klage nur gegen einen anderen Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt erhoben worden war.
Die Klägerin und die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Münchner Osten. Beide verfügen über das Sondernutzungsrecht direkt aneinander grenzender Gartenanteile. Auf der Sondernutzungsfläche der Beklagten steht etwa ca. 50 cm neben der beiderseitigen Grenze eine etwa 12 m hohe Wildkirsche (prunus aviae). Die Äste des vor... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2016
- V ZR 91/16 -
BGH: Übertragung der Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht auf Sondereigentümer durch Teilungsvertrag zieht im Zweifel diesbezügliche Kostentragungspflicht nach sich
Pflicht zur Tragung der Instandsetzungs- oder Instandhaltungskosten muss im Teilungsvertrag nicht geregelt werden
Ist einem Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht an bestimmten Grundstücksflächen eingeräumt und regelt der Teilungsvertrag eine diesbezügliche Instandsetzung- und Instandhaltungspflicht, so bedeutet dies im Zweifel, dass der Wohnungseigentümer auch die Kosten dafür zu tragen hat. Eine entsprechende Regelung im Teilungsvertrag bedarf es nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch einen Teilungsvertrag wurde den Eigentümern zweier Erdgeschosswohnungen ein Sondernutzungsrecht an bestimmten Grundstücksflächen zugewiesen. Zudem regelte der Vertrag, dass die Eigentümer für die Instandhaltung der Flächen verantwortlich waren. Im April 2015 wurde während einer Eigentümerversammlung den beiden Eigentümern der Erdgeschosswohnung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 12.05.2015
- 10 U 114/14 -
Erwerber von Wohneigentum kann durch Kaufvertragsklausel Vollmacht zur Abnahme des in seinem Sondernutzungsrecht unterliegenden Gemeinschaftseigentums erteilt werden
Keine unangemessene Benachteiligung der übrigen Erwerber
Dem Erwerber von Wohneigentum kann durch eine Klausel im Kaufvertrag die unwiderrufliche Vollmacht zur Abnahme des in seinem ausschließlichen Sondernutzungsrecht befindlichen Gemeinschaftseigentums für alle Erwerber erteilt werden. Dadurch werden die übrigen Erwerber nicht unangemessen benachteiligt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von Mängeln am Gemeinschaftseigentum einer Wohneigentumsanlage machten die Wohnungseigentümer im Jahr 2012 auf dem Klageweg Nachbesserungsansprüche geltend. An dem betreffenden Gemeinschaftseigentum besaß einer der Wohnungseigentümer ein ausschließliches Sondernutzungsrecht. Ihm wurde durch den notariellen Kaufvertrag die unwiderrufliche... Lesen Sie mehr