wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Beschluss vom 12.10.2007
33 S 74/07 -

Wann ist eine Finanzberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz erlaubnispflichtig?

Ohne Erlaubnis kein Anspruch auf Honorar

Tätigkeiten zur Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens sind erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung. Sie dürfen daher nur von Rechtsanwälten oder zugelassenen (öffentlichen und privaten) Personen und Stellen ausgeführt werden. Andere private Schuldner- oder Insolvenzberater sind hierzu nicht befugt und können für solche Leistungen daher grundsätzlich auch keine Vergütung fordern.

Das zeigt ein von Amts- und Landgericht Coburg entschiedener Fall, in dem ein solcher privater Finanzdienstleister zur Rückzahlung von fast 700 € Honorar verurteilt wurde. Darin, dass er die Antragsunterlagen für die Privatinsolvenz einer 70-Jährigen vorbereitet hatte, sahen die Gerichte ein nach dem Rechtsberatungsgesetz verbotenes Tun.

Sachverhalt

Die mit rund 40.000 € verschuldete Dame hatte sich im März 2006 an den Finanzdienstleister gewandt. Sie beauftragte ihn, Unterlagen zu fertigen, die über eine von ihm vermittelte Rechtsanwältin beim Insolvenzgericht zur Beantragung einer Privatinsolvenz eingereicht werden sollten. Vor Weiterleitung der Papiere an die Rechtsanwältin (die dann später nochmals mehr als 1.000 € verlangte) musste die Dame jedoch knapp 700 € Honorar zahlen. Diesen Betrag forderte der vom Insolvenzgericht für die Verschuldete eingesetzte Treuhänder zurück.

Gericht weist Klage ab - Finanzdienstleister durfte keine Rechtsberatung geben

Mit Erfolg, denn Amts- und Landgericht Coburg gaben der Klage statt. Bei dem Tätigwerden des Beklagten habe nicht die wirtschaftliche, sondern die rechtliche Seite der Angelegenheiten der 70-Jährigen im Vordergrund gestanden. Es sei vorrangig darum gegangen, das gerichtliche Verfahren zur angestrebten Verbraucherinsolvenz vorzubereiten und in Gang zu setzen. Dabei handele es sich aber um eine Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes, die dem Beklagten nicht erlaubt war. Seine Beauftragung verstoße daher gegen ein gesetzliches Verbot und sei nichtig, so dass er keinen Vergütungsanspruch habe. Weil der Beklagte aus einem früheren Gerichtsverfahren die Rechtswidrigkeit seines Tuns kannte, kam es nicht darauf an, ob die Dame tatsächlich eine angemessene Gegenleistung erhalten hatte, sie also (juristisch gesprochen) ungerechtfertigt bereichert war.

Die maßgeblichen Rechtsvorschriften lauten:

Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG)

(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. ...

Art. 1 § 3 RberG

...

9. die Besorgung von Rechtsangelegenheiten von Schuldnern durch eine nach Landesrecht als geeignet im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung anerkannte Stelle im Rahmen ihres Aufgabenbereichs.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 01.02.2008

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Coburg, Urteil vom 05.07.2007
    [Aktenzeichen: 15 C 552/07]
Aktuelle Urteile aus dem Insolvenzrecht | Vertragsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5532 Dokument-Nr. 5532

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss5532

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?