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Landgericht Coburg, Urteil vom 30.06.2010
- 13 O 217/10 -
LG Coburg zur Frage der Rückzahlung eines Darlehens nach der Scheidung
Keine gute Investition mit dem (Ex-)Ehemann
Nur weil sich weder die Investition in die Beteiligung noch die Ehe als zukunftsträchtig darstellten, kann man sich nicht der Pflicht zur Darlehensrückzahlung entziehen. Mit diesem Fazit hat das Gericht der Klage einer Bank gegen ihre Kundin auf Rückzahlung ihres Darlehens stattgegeben.
Im vorliegenden Rechtsstreit hatte die Bankkundin gemeinsam mit ihrem damaligen Ehemann ein
Beklagte unterschrieb nur aus emotionaler Verbundenheit zum damaligen Ehemann
Die Beklagte hat sich damit verteidigt, dass sie das
Beklagte verfügt über Grundbesitz
Die
Beklagte profitierte von Kreditaufnahme und ist nicht nur als Bürge anzusehen
Das Landgericht Coburg hat der Klage der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2010
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
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Dokument-Nr. 10519
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