wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 27.07.2021
65 S 264/20 -

Kaum wahrnehmbare Schattierungen an den Wänden führen nicht zur Erforderlichkeit von Schönheits­reparaturen

Geringfügige Abnutzungen begründen keine Renovierungspflicht

Kaum wahrnehmbare Schattierungen an den Wänden führen nicht zur Erforderlichkeit von Schönheits­reparaturen. Denn nicht jede geringfügigen Abnutzung begründet eine Renovierungspflicht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin gegen eine ehemalige Wohnungsmieterin im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Berlin-Neukölln auf Zahlung von Schadensersatz. Die Vermieterin gab an, die Wohnung professional habe streichen lassen müssen, da die Mieterin ihrer Renovierungspflicht nicht nachgekommen sei. Es ging dabei unter anderem um Schattierungen an den Wänden, die durch das Aufstellen der Möbel im Laufe der Mietzeit entstanden waren. Das Amtsgericht wies die Klage der Vermieterin ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Renovierung

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Vermieterin stehe kein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer angeblich unzureichenden Renovierung zu. Nicht jede leichte, kaum wahrnehmbare Schattierung führe zur Erforderlichkeit von Schönheitsreparaturen. Denn sie fallen optisch nicht erheblich ins Gewicht, beeinträchtigen insbesondere nicht den vertragsgemäßen Gebrauch zu Wohnzwecken. Nicht jede geringfügige Abnutzung begründe eine Renovierungspflicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 16.09.2020
    [Aktenzeichen: 9 C 28/20]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2021, Seite: 668
WuM 2021, 668

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31168 Dokument-Nr. 31168

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31168

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung