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Landgericht Berlin, Beschluss vom 09.02.2023
- 65 S 111/22 -
Schließgeräusche rechtfertigen ohne besondere Nähe der Wohnung zur Haustür keine Mietminderung
Allenfalls Vorliegen eines unerheblichen Mietmangels
Schließgeräusche der Haustür rechtfertigen ohne eine besondere Nähe der Wohnung zur Haustür keine Mietminderung. Allenfalls liegt ein nur unerheblicher Mietmangel im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten die Mieter einer Wohnung in Berlin unter anderem wegen der
Kein Recht zur Mietminderung wegen Schließgeräusche
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 09.06.2022
[Aktenzeichen: 10 C 25/20]
Jahrgang: 2023, Seite: 798 GE 2023, 798
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Dokument-Nr. 33354
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