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Landgericht Aachen, Urteil vom 24.07.2009
- 9 O 212/08 -
Brandschaden durch Kerzenflamme aufgrund Einschlafens: Brennenlassen von fünf Kerzen in fünfarmigen Kerzenständer ist grob fahrlässig
Grobe Fahrlässigkeit begründet Leistungsfreiheit der Hausratsversicherung
Wer sich auf ein Sofa legt und dabei einschläft handelt grob fahrlässig, wenn er zugleich fünf Kerzen in einem fünfarmigen Kerzenständer brennen lässt. In einem solchen Fall ist die Hausratsversicherung von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aachen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 31. Dezember 2007 kam es im Partykeller eines Hauses zu einem
Kein Anspruch auf Versicherungsleistung
Das Landgericht Aachen entschied gegen den Hauseigentümer. Diesem habe kein Anspruch auf
Hauseigentümer handelte grob fahrlässig
Der Hauseigentümer habe nach Auffassung des Landgerichts grob fahrlässig gehandelt. Ein solches Verhalten liege vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, also in hohem Grade, außer Acht gelassen und nicht beachtet wird, was unter gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste. Dies sei hier der Fall gewesen. Denn durch das Brennenlassen von fünf
Erkennbar hohes Gefahrenpotenzial
Weiterhin führte das Landgericht aus, dass der Hauseigentümer das hohe Gefahrenpotenzial, welches durch die offenen Flammen begründet wurde, ohne weiteres hätte erkennen und vermeiden können. Jedoch habe er die fünf brennenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2013
Quelle: Landgericht Aachen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14823
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