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Landgericht Aachen, Urteil vom 08.08.2008
- 6 S 87/08 -
Mieter muss nicht für übermäßige Abfallkapazitäten zahlen
Belastung des Mieters mit überflüssigen Kosten verstößt gegen Gebot der sparsamen Wirtschaftsführung
Mieter, deren Vermieter die Abfallkapazitäten bei weitem zu großzügig kalkulieren, können sich gegen eine Umlage der daraus resultierenden Kosten wehren. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aachen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall beanstandeten die
Müllkosten pro Quadratmeter Mietfläche liegen weit über dem Normalmaß
Im Prozess stellte sich heraus, dass die Müllkosten pro Quadratmeter Mietfläche weit über dem Normalmaß lagen. Nach Berechnungen des Mieterbundes waren zum damaligen Zeitpunkt pro Monat 18 Cent für jeden Quadratmeter üblich, hier waren es über 80 Cent. Zudem war nicht zu erkennen, warum der
Eigentümer muss sich an Gebot der sparsamen Wirtschaftsführung halten
Amts- und Landgericht Aachen vertraten die Meinung, der Beklagte habe eindeutig gegen das Gebot der sparsamen Wirtschaftsführung verstoßen. Der
Vermieter gegenüber den Mietern zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet
Dementsprechend hat der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2010
Quelle: ra-online, Landgericht Aachen (vt/kg)
- Amtsgericht Aachen, Urteil vom 06.12.2006
[Aktenzeichen: 14 C 204/06]
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Dokument-Nr. 9491
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