Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.03.2015
- 3 Sa 400/14 -
Kündigung nach Weitergabe von Unterlagen an den Betriebsrat des Schwesterunternehmens unwirksam
Nicht jede Pflichtverletzung rechtfertigt fristlose Kündigung
Die Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen an Dritte kann zwar eine fristlose außerordentliche Kündigung rechtfertigen, dies ist jedoch nicht bei jeder Weiterleitung sensibler Daten der Fall. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist bei der Beklagten seit Januar 2012 als Direktmarketing Manager beschäftigt und hatte volle Zugriffsrechte zum SAP-System. Die Beklagte ist Teil einer im Versandhandel tätigen Unternehmensgruppe. Im Oktober 2013 wurde der Kläger zum Einzelbetriebsrat gewählt. Zur Einarbeitung verwies die Beklagte den Kläger an den
Unternehmen spricht außerordentlicher Kündigung aus
Anlässlich eines dienstlichen Auftrags stieß der Kläger, ohne Zusammenhang mit seinem Auftrag, auf im SAP-System ohne Vertraulichkeitsvermerk hinterlegte Rechnungen der von der Beklagten arbeitsrechtlich beauftragten Rechtsanwaltskanzlei. Der Kläger druckte die Rechnungen und Time-sheets aus und zeigte sie einem Betriebsratsmitglied des Schwesterunternehmens. Als dieses den Besitz der Unterlagen als kritisch erachtete, schredderte der Kläger die Unterlagen sofort und ließ seine SAP-Zugriffsrechte einschränken. Die Beklagte reagierte mit außerordentlicher
Abmahnung ausreichend - ausgedruckte Unterlagen waren keine Geschäftsgeheimnisse
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hielt die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2015
Quelle: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein/ra-online
- Hessisches LAG: Fristlose Kündigung auch während der Freistellung vor vereinbartem Ende des Arbeitsverhältnisses möglich
(Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011
[Aktenzeichen: 7 Sa 248/11]) - Arbeitgeber darf nicht auf Dateien des Betriebsrats zugreifen
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2012
[Aktenzeichen: 4 TaBV 87/11 und 4 TaBV 11/12])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20902
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20902
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.