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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.02.2014
2 Sa 19/14 -

LAG Berlin-Brandenburg: Wachpolizisten zur Verfügung gestellte Winterkleidung schützt ausreichend vor Kälte

Streit um Winterausrüstung der Wachpolizisten im Objektschutz

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die vom Land Berlin zur Verfügung gestellte Winterkleidung für Wachpolizisten im Objektschutz ausreichend ist.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Wachpolizist wurde im Objektschutz eingesetzt und hatte seinen Dienst im so genannten "2 zu 1-Rhythmus" (zwei Stunden Einsatz, eine Stunde Aufwärmzeit im Innern des Objekts) zu versehen; er konnte ferner während des Einsatzes ein Postenhäuschen aufsuchen.

Kläger hält überlassene Winterkleidung für unzureichend

Mit seiner Klage hat er geltend gemacht, die ihm vom Land Berlin überlassene Winterausrüstung schütze ihn nur unzureichend vor Kälte; ihm müsse daher zusätzlich ein Paar Winterstiefel, eine mit Fleece oder vergleichbaren Stoff gefütterte Winterhose, einen Rollkragenpullover und eine wind- und wasserdichte bis zum Oberschenkel reichende Twinjacke überlassen werden.

Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht erklären zur Verfügung gestellte Winterbekleidung für ausreichend

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die gestellte Winterausrüstung – ebenso wie das Arbeitsgericht – für ausreichend gehalten. Das Land Berlin habe seine Wachpolizisten im Objektschutz mit der zur Verfügung gestellten Kleidung ausreichend gegen die Einwirkungen der Kälte geschützt. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass sich der Kläger nach zwei Stunden Dienst aufwärmen könne und während des Dienstes die Möglichkeit habe, sich in dem Postenhäuschen aufzuhalten bzw. vor dem Objekt (Breite 50 Meter) auf und ab zu gehen. Dass die vom Kläger geforderte Ausrüstung einen noch besseren Kälteschutz bewirke, sei unerheblich.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2014
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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Dokument-Nr.: 17816 Dokument-Nr. 17816

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