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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011
- 13 Sa 1549/11 -
LArbG zur Übernahme eines Betriebsratsmitgliedes in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Betriebsratsmitglieder müssen nicht immer in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden
Wenn ein Arbeitgeber einem befristet beschäftigten Betriebsratsmitglied wegen der Betriebsratstätigkeit die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verweigert, während andere befristet Beschäftigte ein Übernahmeangebot erhalten, kann grundsätzlich das Betriebsratsmitglied eine unbefristete Beschäftigung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Im hiesigen Fall wurde der Kläger auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages in einem Callcenter beschäftigt und gehörte als freigestelltes Mitglied dem
Kläger verlangt unbefristete Beschäftigung
Mit seiner Klage hat der Kläger eine unbefristete Beschäftigung geltend gemacht; diese werde ihm wegen seiner Betriebsratstätigkeit verweigert.
Keine verbotene Benachteiligung nach § 78 BetrVG feststellbar
Das Landesarbeitsgericht hat die Klage - ebenso wie das Arbeitsgericht Berlin - für unbegründet gehalten. Zwar könne die fehlende Übernahme des Betriebsratsmitglieds in ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2011
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 12528
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