die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „befristetes Arbeitsverhältnis“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2019
- 3Sa 1126/18 -
Überschreitung der Höchstdauer von zwei Jahren für sachgrundlose Befristung um nur einen Tag führt zu unbefristetem Arbeitsverhältnis
Dienstreise unmittelbar vor Beginn des vertraglich festgelegten befristeten Arbeitsverhältnisses zählt mit
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Überschreitung der Höchstdauer von zwei Jahren für eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages auch um nur einen Tag aufgrund einer Dienstreise dazu führen kann, dass mit dem Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, der zuvor als Rechtsanwalt, u.a. auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, tätig war, bewarb sich Mitte August 2016 auf eine Ausschreibung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Bewerbung war erfolgreich und der Kläger wurde zunächst befristet für sechs Monate am Standort Düsseldorf eingestellt. Das Arbeitsverhältnis begann ausweislich des Arbeitsvertrags am Montag, den 5. September 2016. In der Zeit vom 5. September 2016 bis zum 23. September 2016 besuchte der Kläger eine Schulung für Anhörer in Nürnberg. Hierzu reiste der in Düsseldorf wohnhafte Kläger im Einvernehmen mit dem BAMF bereits... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.01.2019
- 21 Sa 936/18 -
Wechsel zu sachgrundloser Befristung bei verbundenen Unternehmen kann rechtsmissbräuchlich sein
LAG zum Rechtsmissbrauch bei sachgrundloser Befristung
Schließt ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag ab, kann es sich um eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu einem Arbeitsverhältnis im Bereich der Forschung entschieden.
Im hier vorliegenden Fall betrieb die Beklagte gemeinsam mit einem Forschungsverbund ein Labor, in der die Klägerin als technische Assistentin in einer Arbeitsgruppe beschäftigt wurde. Die Klägerin war zunächst bei dem Forschungsverbund befristet angestellt. Sie beendete dieses Arbeitsverhältnis und schloss mit der Beklagten einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag mit ansonsten... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 25.10.2018
- C-331/17 -
Arbeitsverträge von Arbeitnehmern Italienischer Opernhäuser dürfen nicht vom Schutz gegen Missbrauch befristeter Arbeitsverträge ausgeschlossen werden
Einsatz aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigt
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Arbeitnehmer der Stiftungen für Oper und Orchester nicht vom Schutz gegen den Missbrauch befristeter Arbeitsverträge ausgeschlossen werden dürfen.
Frau Martina Sciotto war von 2007 bis 2011 aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge bei der Fondazione Teatro dell’Opera di Roma (Stiftung Opernhaus Rom) als Balletttänzerin beschäftigt. Im Jahr 2012 beantragte sie beim Tribunale di Roma (Gericht Rom, Italien) die Feststellung der Rechtswidrigkeit der in diesen Verträgen festgelegten Bedingungen und die Umwandlung ihres Arbeitsverhältnisses... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.06.2018
- 7 Sa 143/18 -
Befristung von Arbeitsverhältnissen studentischer Hilfskräfte setzt Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten voraus
Studenten ohne wissenschaftliche Hilfstätigkeit sind zudem in Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder
Die Befristung des Arbeitsverhältnisses einer studentischen Hilfskraft setzt nach § 6 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) voraus, dass nach dem Arbeitsvertrag wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten zu erbringen sind. Eine wissenschaftliche Hilfstätigkeit liegt vor, wenn der Forschung und Lehre anderer unterstützend zugearbeitet wird; dass die Tätigkeit dem Hochschulbetrieb allgemein zugutekommt, genügt demgegenüber nicht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls studiert bei der beklagten Universität Informatik und wurde auf der Grundlage mehrerer befristeter Arbeitsverträge als studentische Hilfskraft beschäftigt; sie verrichtete zuletzt in der Zentraleinrichtung "Computer und Medienservice" der Universität Programmierarbeiten. Mit ihrer Klage wandte sie sich gegen die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.06.2018
- 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 -
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß
Gesetzliche Regelungskonzept darf von Fachgerichten nicht übergangen und durch eigenes Konzept ersetzt werden
Nach der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sind sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien auf die erstmalige Begründung eines Arbeitsverhältnisses beschränkt; damit ist jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber verboten. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass dies grundsätzlich mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben vereinbar ist, denn die Verhinderung von Kettenbefristungen und die Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform trägt der Pflicht des Staates zum Schutz der strukturell unterlegenen Beschäftigten im Arbeitsverhältnis und auch dem Sozialstaatsprinzip Rechnung. Allerdings gilt dies nur, soweit die Beschäftigten nach Art und Umfang der Vorbeschäftigung tatsächlich des Schutzes vor Kettenbefristungen bedürfen und andernfalls das unbefristete Arbeitsverhältnis als Regelbeschäftigungsform gefährdet wäre.
Das Bundesverfassungsgericht stellte gleichzeitig klar, dass eine - vom Bundesarbeitsgericht vorgenommene - Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, die eine wiederholte sachgrundlose Befristung zwischen denselben Vertragsparteien immer dann gestattet, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liegt, mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Richterliche... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2016
- 7 AZR 625/15 -
BAG: Früheres Heimarbeitsverhältnis steht sachgrundloser Befristung eines Arbeitsvertrags nicht entgegen
Heimarbeitsverhältnis stellt kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Teilzeit- und Befristungsgesetzes dar
Der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrags steht ein früheres Heimarbeitsverhältnis nicht gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) entgegen. Denn ein Heimarbeitsverhältnis stellt kein Arbeitsverhältnis im Sinne dieser Vorschrift dar. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 2007 war eine Frau im Rahmen eines Heimarbeitsverhältnisses für eine Firma tätig, die modische Accessoires aus Asien importierte. Die Aufgabe der Frau bestand in der Umetikettierung der Artikel für den europäischen Markt. Das Heimarbeitsverhältnis wurde befristet eingegangen und zweimal verlängert. Im November 2012 schlossen... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 28.02.2018
- C-46/17 -
Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus darf befristet werden
EuGH verneint Missbrauch befristeter Arbeitsverträge
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Befristung der Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus zulässig ist. Der Arbeitnehmer kann nicht geltend machen, dass es sich dabei um einen Missbrauch befristeter Arbeitsverträge handelt.
Im zugrunde liegenden Fall wurde Herr Hubertus John wurde von der Stadt Bremen als Lehrer angestellt. Kurz vor Erreichen der Regelaltersgrenze beantragte er, über diesen Zeitpunkt hinaus weiterbeschäftigt zu werden. Die Stadt Bremen erklärte sich damit einverstanden, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 zu verlängern. Den von Herrn John in der Folge gestellten... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.01.2018
- 7 AZR 312/16 -
Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga zulässig - Heinz Müller
Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt Befristung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war bei dem beklagten Verein seit dem 1. Juli 2009 als Lizenzspieler (Torwart) in der 1. Fußball-Bundesliga beschäftigt. Grundlage des Arbeitsverhältnisses bildete zuletzt der Arbeitsvertrag vom 7. Juli 2012, der eine Befristung zum 30. Juni 2014 und eine Option für beide Parteien vorsieht, den Vertrag bis zum 30. Juni 2015 zu verlängern,... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2017
- 7 AZR 369/16 -
Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin zulässig
Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG rechtfertigt Befristung des Arbeitsvertrags
Die Vereinbarung überwiegend künstlerischer Tätigkeit im Arbeitsvertrag einer Maskenbildnerin an einer Bühne ist geeignet, die Befristung des Arbeitsvertrags wegen der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG zu rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war bei dem Beklagten an dessen Theater als Maskenbildnerin beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag finden auf das Arbeitsverhältnis die tariflichen Bestimmungen des Normalvertrags Bühne (NV Bühne) Anwendung. In dem Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass die Klägerin überwiegend künstlerisch tätig ist. Ferner ist vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.10.2017
- 11 Ca 4400/17 -
Befristung von Arbeitsverträgen aufgrund der Besonderheiten im Bereich des Profifußballs wirksam
"Eigenart der Arbeitsleistung" rechtfertigt Befristung
Das Arbeitsgericht Köln hat die Befristung des Arbeitsvertrages eines Berufsfußballspielers in der Regionalliga aufgrund der Besonderheiten im Bereich des Profifußballs für wirksam erklärt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit Anfang 2014 bei der Beklagten, die den Spielbetrieb von Viktoria Köln durchführt, als Berufsfußballspieler beschäftigt. Mit seiner Klage wandte sich der Kläger gegen die Befristung seines Arbeitsvertrags zum 30. Juni 2017.Der Kläger hatte mit seiner Klage vor dem Arbeitsgericht Köln jedoch keinen Erfolg. Geht... Lesen Sie mehr