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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.10.2021
- 10 Sa 867/21 -
Ablehnung der Maskenpflicht kann Kündigung eines Lehrers rechtfertigen
Weigerung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes stellt Kündigungsgrund dar
Das LAG Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, für wirksam erachtet und die Kündigungsschutzklage unter Abänderung der arbeitsgerichtlichen Entscheidung abgewiesen. Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, die Kündigung sei aufgrund der Äußerungen gegenüber der Schulelternsprecherin in E-Mails an diese gerechtfertigt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hatte mehre E-Mails an die Schulelternsprecherin versandt. Eine E-Mail enthielt neben Ausführungen zur allgemeinen Bewertung der
LAG: Abmahnung lag vor
Nach Auffassung des Landesarbeitsgericht sei die Kündigung aufgrund der Äußerungen gegenüber der Schulelternsprecherin in E-Mails an diese gerechtfertigt. Eine
Auch Ablehnung der Maskenpflicht ein Kündigungsgrund
Als weiteren Kündigungsgrund nannte das Landesarbeitsgericht die Weigerung des Klägers, im Schulbetrieb einen Mund- Nasen-Schutz zu tragen. Das dann vorgelegte, aus dem Internet bezogene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2021
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30915
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