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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Befreiung von der Maskenpflicht“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 02.05.2022
- 3 L 793/22 .GI -

VG Gießen: Maskenpflicht an der Philipps-Universität Marburg rechtswidrig

Eilverfahren eines Studenten hat Erfolg

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen in einem Eilverfahren die Maskenpflicht an der Philipps-Universität Marburg zu Gunsten eines dortigen Studenten ausgesetzt.

Die Philipps-Universität Marburg ordnete mit ihrer aktuellen Allgemeinverfügung vom 12. April 2022 unter anderem an, dass in den Gebäuden ihrer Universität grundsätzlich eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil (medizinische Maske) zu tragen ist. Hiervon verfügte die Universität Ausnahmen wie etwa am Sitzplatz, solange ein Mindestabstand eingehalten werden kann und eine ausreichende Lüftung gewährleistet ist . Der Antragsteller wandte sich in seinem Eilverfahren gegen diese sogenannte Maskenpflicht.Die Universität hat ihre Allgemeinverfügung eigenen Angaben zufolge auf Normen... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Greifswald, Entscheidung vom 22.04.2022
- 1 KM 221/22 OVG -

OVG in Mecklenburg-Vorpommern: "Hotspot-Regelungen" teilweise außer Vollzug gesetzt

Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz teilweise erfolgreich

Das Ober­verwaltungs­gericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald hat einem einstweiligen Rechtsschutzantrag gegen Vorschriften der Corona-Landesverordnung M-V teilweise stattgegeben. Die außer Vollzug gesetzten Vorschriften betrafen die sog. "Hotspot-Regelungen" und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen mit Blick auf die epidemiologische Gefahrenlage, insbesondere das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske.

Das Oberverwaltungsgericht führt in seiner Entscheidung aus, der Eilantrag sei teilweise zulässig und begründet. Zwar mangele es der Regelung nicht an einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage. Es sei jedoch ein Verstoß von Vorschriften der Corona-Landesverordnung M-V gegen § 28 a Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG) festzustellen. Die in dieser Norm geregelten Voraussetzungen für die... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2021
- L 18 R 856/20 -

Selbst verschuldete Fristversäumnis: Klägervertreter ohne Maske wurde nicht in das Gerichtsgebäude eingelassen

Kein Einlass bei unbegründeter Maskenverweigerung

Wer ohne Nachweis gesundheitlicher Gründe nicht bereit ist, der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gerichtsgebäude nachzukommen, ist nicht objektiv an der Terminswahrnehmung gehindert. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­sozialgerichts Essen (LSG) hervor.

Der Kläger beantragte erfolglos eine Rente wegen Erwerbsminderung. Das Sozialgericht wies die Klage gegen den Rentenversicherungsträger ab. Das LSG hat die Berufung wegen Fristversäumnis als unzulässig verworfen.Im Verhandlungstermin ist der Klägerbevollmächtigte nicht in das Gerichtsgebäude eingelassen worden, weil er sich geweigert hat, eine Maske zu tragen.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 28.10.2021
- 824 Cs 234 Js 109736/21 -

Verwendung eines Attests auf Befreiung vom Mund-Nase-Schutz: Straffreiheit, wenn der Vorsatz bei Verwendung eines angeblich ärztlichen Attestes fehlt

Vorsatz nicht nachweisbar

Das Amtsgericht München sprach einen 23jährigen Handwerker aus München-Sendling vom Vorwurf des vorsätzlichen Gebrauchs unrichtiger Gesundheits­zeugnisse frei.

Dem Angeklagten war zur Last gelegen, am 23.11.2020 gegen 9 Uhr am Ostbahnhof München ohne den vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutz angetroffen worden zu sein. Auf Nachfrage händigte er den kontrollierenden Polizeibeamten ein auf ihn ausgestelltes Attest aus, das ihn vom Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen befreit. Er hatte dieses Attest zuvor bei einer Praxis mit Mail vom 16.11.2020... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.10.2021
- 10 Sa 867/21 -

Ablehnung der Maskenpflicht kann Kündigung eines Lehrers rechtfertigen

Weigerung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes stellt Kündigungsgrund dar

Das LAG Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, für wirksam erachtet und die Kündigungs­schutz­klage unter Abänderung der arbeits­gerichtlichen Entscheidung abgewiesen. Zur Begründung hat das Landes­arbeits­gericht ausgeführt, die Kündigung sei aufgrund der Äußerungen gegenüber der Schuleltern­sprecherin in E-Mails an diese gerechtfertigt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hatte mehre E-Mails an die Schulelternsprecherin versandt. Eine E-Mail enthielt neben Ausführungen zur allgemeinen Bewertung der Maskenpflicht in der Schule („bin ich der Meinung, dass diese „Pflicht“ eine Nötigung, Kindesmissbrauch, ja sogar vorsätzliche Körperverletzung bedeutet.“), auch die Aufforderung an die Eltern, mit einem... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Greifswald, Beschluss vom 23.02.2021
- 4 B 335/21 HGW -

Keine Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen

Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung stellt keine Beeinträchtigung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit dar

Das Verwaltungsgericht Greifswald hat mit Beschluss einen einstweiligen Rechtsschutzantrag einer Grundschülerin der Jahrgangsstufe 2, dass ihr durch den Schulleiter vorläufig eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist, die sie von der Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung in der Schule befreit, abgelehnt.

Die Antragstellerin besucht eine Grundschule auf der Insel Rügen. Wegen einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 pro 100.000 Einwohner im Landkreis Vorpommern- Rügen findet nach § 7 b der Zweiten Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung SARS-CoV-2 im Bereich von Schule des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Februar... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 01.02.2021
- 5 L 49/21.NW -

Trotz ärztlichem Attest: Kein Entsorgen von Abfällen im Wertstoff­wirtschafts­zentrum ohne Maske

Anordnung zur Maskenpflicht nicht offensichtlich rechtswidrig

Ein Bewohner aus dem Landkreis Südliche Weinstraße hat momentan keinen Anspruch auf Entsorgung von Altreifen im Wertstoff­wirtschafts­zentrum des Kreises ohne Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Daran ändert auch das Vorliegen eines ärztlichen Attests nichts. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt/Wstr. hervor.

Der im Landkreis Südliche Weinstraße wohnhafte Antragsteller wollte am 21. Januar 2021 im vom Landkreis betriebenen Wertstoffwirtschaftszentrum Süd PKW-Reifen anliefern. Trotz mehrfacher Aufforderung des Personals war der Antragsteller nicht bereit, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auf diese Pflicht wird auf Schildern innerhalb und vor dem Wertstoffwirtschaftszentrum hingewiesen.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 06.01.2021
- 6 W 939/20 -

Ausschluss einer Auszubildenden ohne Mund-Nasen-Bedeckung vom Präsenzunterricht ist rechtmäßig

Befreiung von der Tragepflicht nur bei Glaubhaftmachung eines Grundes

Das Oberlandesgericht Dresden hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungs­verfahrens entschieden, dass der Ausschluss einer Auszubildenden, die keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, vom Präsenzunterricht nicht zu bestanden ist.

Die Beschwerdeführerin absolviert bei der Beschwerdegegnerin, einer medizinischen Einrichtung, eine Ausbildung, der ein entsprechender Ausbildungsvertrag zugrunde liegt. Im Rahmen dieser Ausbildung nimmt die Beschwerdeführerin am Berufsschulunterricht der Beschwerdegegnerin teil. Der Auszubildenden wurde von der Beschwerdegegnerin die Teilnahme am Präsenzunterricht untersagt, weil sich... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.01.2021
- OVG 11 S 132/20 -

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.01.2021
- OVG 11 S 138/20 -

Vorerst keine Diagnose auf Attest für Maskenpflicht-Befreiung

Regelung wegen Datenschutz vorläufig außer Vollzug gesetzt und Mitführen von Original-Attest zumutbar

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in zwei Eilverfahren über die Regelung der 3. SARS-CoV-2-Eindämmungs­verordnung des Landes Brandenburg betreffend das Attest für eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entschieden.

In dem Verfahren OVG 11 S 132/20 hat das OLG die angegriffene Regelung insoweit vorläufig außer Vollzug gesetzt, als das zum Nachweis vorzulegende ärztliche Zeugnis die konkret zu benennende gesundheitliche Beeinträchtigung (Diagnose) sowie konkrete Angaben beinhalten muss, warum sich hieraus eine Befreiung von der Tragepflicht ergibt. Die besondere Eilbedürftigkeit des Verfahrens lasse... Lesen Sie mehr