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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.10.2009
- L 8 KR 189/08 -
Angestellte Juristin ohne anwaltsspezifische Tätigkeit ist rentenversicherungspflichtig
Tätigkeit als Unternehmensberaterin nicht mit Arbeit als Syndikusanwalt gleichzusetzen
Ist ein Rechtsanwalt bei dem Unternehmen angestellt und für dieses anwaltsspezifisch tätig, wird er von der Rentenversicherungspflicht befreit. Als so genannter Syndikusanwalt (Firmenanwalt) kann er in ein berufsständisches Versorgungswerk eintreten. Ein angestellter Jurist hingegen, der für seinen Arbeitgeber nicht rechtlich wirksam nach außen auftreten kann, ist rentenversicherungspflichtig. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Eine Juristin aus dem Rhein-Taunus-Kreis arbeitete zunächst als angestellte
Gericht verneint Vergleichbarkeit mit Syndikusanwalt
Die Darmstädter Richter gaben der Versicherung Recht. Die Juristin verrichte keine anwaltsspezifische Tätigkeit für das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2010
Quelle: ra-online, Hessisches LSG
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Dokument-Nr. 9084
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