wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08.10.2007
L 7 AS 249/07 ER -

Hartz IV: Kein Anspruch auf Unterkunftskosten bei mietfreiem Zweitwohnsitz

Grundsicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe stehen Hilfebedürftigen zu, die ihren "gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik" haben. Leben Hilfebedürftige nur sporadisch am Ort ihres ersten Wohnsitzes und verbringen die überwiegende Zeit an einem mietfreien Zweitwohnsitz, so stehen ihnen keine Leistungen für Kosten der Unterkunft zu. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im aktuellen Fall hatte eine heute 55jährige Arbeitslose ihren ersten Wohnsitz in Frankfurt, lebte jedoch seit Anfang 2007 dauerhaft mietfrei in ihrem Elternhaus in Baden-Württemberg, wo sie die Mutter pflegte. Dort beantragte und erhält sie auch AlG II, allerdings keine Kosten der Unterkunft, da sie bei ihren Eltern keine Miete zahlen muss. Die Mietwohnung in Frankfurt wollte die Frau nicht aufgeben, um sich dort am Wochenende mit ihrem in Ausbildung befindlichen 17jährigen Sohn treffen zu können. Daher beantragte sie die Übernahme der Miet- und Heizkosten für die Frankfurter Wohnung, was das Rhein-Main-Jobcenter ablehnte.

Die Darmstädter Richter wiesen die Klage der Frankfurterin gegen diese Entscheidung zurück. Das Gesetz sehe nur die Übernahme angemessener Kosten der Unterkunft vor. Sie seien jedoch in diesem Fall weder angemessen noch erforderlich, da die Frau bereits eine Unterkunft in ihrem Elternhaus habe und bewohne. Für Treffen mit ihrem Sohn sei die Anmietung einer Wohnung in Frankfurt weder nötig noch finanziell sinnvoll, zumal die Treffen auch an ihrem aktuellen Aufenthaltsort stattfinden könnten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 38/07 des LSG Hessen vom 05.11.2007

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5099 Dokument-Nr. 5099

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss5099

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung