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Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 19.06.2019
- T-307/17 -
Gericht der Europäischen Union bestätigt Nichtigkeit der Unionsmarke von adidas
Erlangung von Unterscheidungskraft der Marke im gesamten EU-Gebiet nicht nachgewiesen
Das Gericht der EU hat die Nichtigkeit der Unionsmarke von adidas, die aus drei parallelen, in beliebiger Richtung angebrachten Streifen besteht, bestätigt. adidas hat nicht nachgewiesen, dass diese Marke im gesamten Gebiet der Union infolge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hat.
Im Jahr 2014 hatte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zugunsten von adidas die Unionsmarke, bestehend aus drei parallel laufenden Streifen für Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen eingetragen.
In ihrer Anmeldung hatte adidas angegeben, dass die
EUIPO: Marke hat weder originäre noch durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft
Im Jahr 2016 erklärte das EUIPO nach einem Antrag auf Nichtigerklärung durch das belgische Unternehmen Shoe Branding Europe BVBA die Eintragung dieser
EuG bestätigt Nichtigkeitsentscheidung
Das Gericht der Europäischen Union bestätigte mit seinem Urteil die Nichtigkeitsentscheidung und wies die Klage von adidas gegen die Entscheidung des EUIPO ab. Das Gericht wies zunächst darauf hin, dass es sich bei der fraglichen
Nachweis über erlangte Unterscheidungskraft nicht erbracht
Schließlich stellte das Gericht fest, dass das EUIPO mit seiner Feststellung, dass adidas nicht nachgewiesen habe, dass die fragliche
Erläuterungen
* - Die Unterscheidungskraft einer Marke bedeutet, dass sie in der Lage ist, die Waren, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu identifizieren und damit diese Waren von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2019
Quelle: Gericht der Europäischen Union/ra-online (pm/kg)
- Seitliche Parallelstreifen auf Schuhen: Adidas gewinnt Markenstreit
(Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 01.03.2018
[Aktenzeichen: T-85/16 und T-629/16]) - adidas siegt im Markenstreit um seitliche Parallelstreifen auf Sportschuhen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Beschluss vom 17.02.2016
[Aktenzeichen: C-396/15 P]) - EuGH: Die drei Adidas-Streifen sind vom Markenrecht geschützt
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 10.04.2008
[Aktenzeichen: C-102/07])
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Dokument-Nr. 27536
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