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Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.08.2015
- 15 V 2153/15 U -
Vertrauensschutz kann bei Reverse-Charge-Verfahren Inanspruchnahme des Bauleistenden entgegenstehen
FG Münster äußert Zweifel an Vereinbarkeit der umsatzsteuerlichen Übergangsregelung mit europarechtlichen Vorgaben zur Klarheit und Voraussehbarkeit von Rechtsvorschriften
Das Finanzgericht Münster hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass bei fehlender Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) einer Inanspruchnahme des Bauleistenden Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegenstehen können.
Die Antragstellerin erbrachte
FG zweifelt an Rechtmäßigkeit des Änderungsbescheids
Das Finanzgericht Münster äußerte im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Änderungsbescheids. Nach der einschlägigen abgabenrechtlichen Vertrauensschutzvorschrift (§ 176 Abs. 2 AO) dürfe bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2015
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 21519
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