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Sonntag, 1. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Steuerbescheid“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.05.2024
- III R 14/22 -

Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfung

Formelle Mängel können Steuerbescheide ändern lassen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmen­überschuss­rechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die –wird sie dem Finanzamt (FA) nachträglich bekannt– zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommen­steuer­bescheids führen kann.

Der Kläger war als Einzelhändler tätig und ermittelte seinen Gewinn im Wege der Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG). Das FA veranlagte ihn zunächst erklärungsgemäß und ohne Vorbehalt der Nachprüfung. Eine spätere Außenprüfung beanstandete die Aufzeichnungen des Klägers als formell mangelhaft und führte zu einer Hinzuschätzung. Das FA änderte daraufhin die bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide der Streitjahre. Dies sei auch verfahrensrechtlich zulässig, da im Rahmen der Außenprüfung nachträglich steuererhöhende Tatsachen bekannt geworden seien (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO).Dem folgte der BFH im Grundsatz. § 173 Abs.... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 09.11.2023
- 6 K 228/20 -

Rückforderung von angerechneter Kapitalertragsteuer im „Cum/Ex-Verfahren“ ist rechtmäßig

Klage im "Cum/Ex-Verfahren" abgewiesen

Bereits im November 2023 hatte das Finanzgericht Hamburg die Klage in einem sog. „Cum/Ex-Verfahren“ abgewiesen. Inzwischen liegt die Begründung der Entscheidung vor.

Eine Bank, die Organgesellschaft der Klägerin war, führte in den Streitjahren 2007 bis 2009 außerbörsliche Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag durch. Herangetragen an die Bank wurden die maßgeblichen Aktiengeschäfte von zwei Rechtsanwälten. Die entsprechenden Aktienpakete wurden von Anlageberatern, die nicht zur Bank gehörten, zusammengestellt. In den Streitjahren erwarb... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.01.2020
- VIII R 4/17 -

BFH verneint Berichtigung eines bestandskräftigen Einkommen­steuer­bescheids bei fehlender Erfassung der vom Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Einkünfte

Fehler im Bereich der Sachverhalts­ermittlung schließt Vorliegen eines mechanischen Versehens aus

Der Steuerpflichtige verdient 128.641 €, erklärt diese Einkünfte ordnungsgemäß seinem Finanzamt, muss aber im Ergebnis keine Einkommensteuer zahlen. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14.01.2020 (VIII R 4/17) entschieden, dass ein bestandskräftiger Steuerbescheid nicht mehr nachträglich vom FA nach § 129 der Abgabenordnung (AO) berichtigt werden kann, wenn die fehlende Erfassung der vom Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Einkünfte trotz ergangener Prüf- und Risikohinweise im Rahmen eines Risiko­management­systems nicht auf einem bloßen "mechanischen Versehen" beruht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hatte in seiner auf dem amtlichen Vordruck eingereichten Einkommensteuererklärung u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von 128.641 € erklärt. Beim Einscannen der Unterlagen im Veranlagungsbezirk des FA wurde die Anlage S zur Einkommensteuererklärung versehentlich übersehen, so dass eine Erfassung der Einkünfte aus selbständiger... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2018
- 2 K 1274/17 E -

Grobes Verschulden des Steuerberaters führt nicht zur Änderung des Steuerbescheids

Steuerpflichtiger muss sich grobes Verschulden des Steuerberaters zurechnen lassen

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein grobes Verschulden des Steuerberaters nicht zu einer Änderung des Steuerbescheids führt.

Die Beteiligten des zugrunde liegenden Verfahrens stritten über die Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides. Der Kläger begehrte die nachträgliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft. Der Kläger war Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen im Jahr 2005 das Insolvenzverfahren eröffnet worden... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2017
- 1 K 2431/17 -

Bei mehreren Nutzern eines eBay-Accounts ist offizieller Inhaber des Nutzer-Kontos für Abführung von Steuern verantwortlich

FG Baden-Württemberg zur Zurechnung von Verkäufen über Internet-Auktionsplattform eBay

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Umsätze aus Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform eBay der Person zuzurechnen sind, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind.

Der verheiratete Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte 2001 auf der Internet-Auktions-Plattform eBay ein Nutzerkonto eröffnet und einen Nutzernamen ausgewählt. Sein Nutzerkonto schützte er durch ein Passwort vor dem unbefugten Gebrauch durch Dritte. Unter seinem Nutzernamen wurden über die Plattform eBay Verkäufe getätigt. Die Erlöse wurden dem Bankkonto der Eheleute gutgeschrieben.... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.01.2018
- VI R 41/16 -

Finanzamt kann Fehler bei Übernahme elektronisch übermittelter Lohndaten anstelle des vom Arbeitnehmer erklärten Arbeitslohns nicht nachträglich berichtigen

Fehlerhafte Erfassung von Arbeitslohn ist nicht auf mechanisches Versehen sondern auf Ermittlungsfehler des Finanzamts zurückzuführen

Gleicht das Finanzamt bei einer in Papierform abgegebenen Einkommen­steuer­erklärung den vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Arbeitslohn nicht mit den Angaben des Steuerpflichtigen zu seinem Arbeitslohn in der Erklärung ab und werden die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Einkommen­steuer­bescheid infolgedessen zu niedrig erfasst, kann das Finanzamt den Fehler nicht im Nachhinein berichtigen. Dies hat der Bundesfinanzhof zur offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 der Abgabenordnung (AO) entschieden.

Die Klägerin war im Streitjahr (2011) zunächst bei der X GmbH und später bei der Y GmbH beschäftigt. Ihren aus diesen beiden Arbeitsverhältnissen bezogenen Arbeitslohn erklärte sie gegenüber dem Finanzamt zutreffend. Die Erklärung wurde in Papierform eingereicht. Das Finanzamt berücksichtigte im Einkommensteuerbescheid lediglich den Arbeitslohn aus dem Arbeitsverhältnis mit der Y GmbH.... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2017
- 13 K 3544/15 E -

Steuerbescheid kann bei versehentlicher Falscheintragung von Beiträgen zum berufsständischen Versorgungswerk in der Steuererklärung geändert werden

Finanzamt darf sich offenbare unterlaufende Unrichtigkeit des Steuerpflichtigen nicht zu eigen machen

Hat ein Steuerpflichtiger Beiträgen zu einem berufsständischen Versorgungswerk versehentlich in einer falschen Kennziffer der Einkommen­steuer­erklärung eingetragen, kann der Steuerbescheid nachträglich geändert werden. Da die mit der fehlerhaften Eintragung der Beiträge verbundene Unrichtigkeit für das Finanzamt ohne Weiteres erkennbar sind, darf sich das Finanzamt die offenbare unterlaufende Unrichtigkeit seitens des Steuerpflichtigen nicht zu eigen machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Notar, leistete in den Streitjahren 2010 bis 2012 Beiträge an das Notarversorgungswerk. Entsprechende Bescheinigungen des Versorgungswerks fügte er seinen Steuererklärungen für 2010 und 2012, nicht aber für 2011 bei. Der Kläger erfasste die Beiträge auf der Anlage Vorsorgeaufwand unter "Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.07.2016
- 1 BvR 3092/15 -

Steuerfestsetzungsfrist: Die Ausrichtung am Zeitpunkt der Schlussbesprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Keine Verletzung der Prinzipien der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens

Die vom Bundesfinanzhof vertretene Auslegung von § 171 Abs. 4 Satz 3 Abgabenordnung (nachfolgend „AO“), wonach sich bei Außenprüfungen der Lauf der Festsetzungsfrist nur bei definitivem Unterbleiben der Schlussbesprechung nach dem Zeitpunkt der letzten Ermittlungshandlung richte, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung bekanntgeben und die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs zum Lauf von Steuerfestsetzungsfristen bei Außenprüfungen nicht zur Entscheidung angenommen.

Im hier zugrundeliegenden Fall begann das Finanzamt bei der Beschwerdeführerin im Jahr 1980 mit einer Außenprüfung für die Veranlagungszeiträume 1974 bis 1978. Nach Unterbrechung wurde die Außenprüfung im Jahr 1995 fortgesetzt. Die Schlussbesprechung fand Ende 1996 statt. Das Finanzamt erließ daraufhin im Jahr 1997 geänderte Steuerbescheide gegenüber der Beschwerdeführerin. Hiergegen... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 23.02.2016
- 2 K 31/15 -

Zuschätzung im Rahmen der Außenprüfung

Änderung von Steuerbescheiden für die Vorjahre

Die zum Zeitpunkt einer Außenprüfung festgestellten Umsätze können auch den zurückliegenden Prüfungsjahren im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zugrunde gelegt werden, sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert haben. Dies hat das Finanzgericht Hamburg in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Streitfall betrieb der Kläger einen Imbissbetrieb an einer U-Bahnstation in Hamburg. Nach einer Außenprüfung änderte das Finanzamt die Steuerbescheide für die Vorjahre. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse für die Zeit während der Außenprüfung schätzte es erhebliche Mehrerlöse.Mit seiner Klage machte der Kläger - erfolglos - geltend, seine vermeintlich... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.08.2015
- 15 V 2153/15 U -

Vertrauensschutz kann bei Reverse-Charge-Verfahren Inanspruchnahme des Bauleistenden entgegenstehen

FG Münster äußert Zweifel an Vereinbarkeit der umsatzsteuerlichen Übergangsregelung mit europarechtlichen Vorgaben zur Klarheit und Voraussehbarkeit von Rechtsvorschriften

Das Finanzgericht Münster hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass bei fehlender Umkehr der Umsatz­steuer­schuldner­schaft (Reverse-Charge-Verfahren) einer Inanspruchnahme des Bauleistenden Vertrauens­schutz­gesichts­punkte entgegenstehen können.

Die Antragstellerin erbrachte Bauleistungen gegenüber einem Bauträger, der eigene Grundstücke zum Zweck des Verkaufs bebaute. In ihrer Umsatzsteuerfestsetzung für das Streitjahr 2011 gab die Antragstellerin an, umsatzsteuerpflichtige Bauleistungen entsprechend der damaligen Verwaltungsauffassung erbracht zu haben, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schulde. Im Rahmen einer... Lesen Sie mehr



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