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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bauleistungen“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 21.12.2017
- 7 U 49/13 -
Mangel an Bauleistung: Bestreiten des Mangels stellt Nachbesserungsverweigerung dar
Aufforderung zur Mangelbeseitigung unter Fristsetzung nicht notwendig
Das Bestreiten eines Mangels an der Bauleistung stellt eine Nachbesserungsverweigerung dar. Es besteht daher keine Notwendigkeit zu einer Aufforderung zur Mangelbeseitigung unter Fristsetzung. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine Baufirma als Generalunternehmerin der Bauherrin eine Wohnanlage mit 30 Wohneinheiten errichten. In diesem Zusammenhang beauftragte die Generalunternehmerin im Februar 2005 eine Firma mit der Ausführung von Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärleistungen. Nach Abschluss der Arbeiten rügte die Generalunternehmerin diverse Mängel an der errichteten Solaranlage und kürzte daher die Schlussrechnung um einen Betrag von fast 34.000 Euro. Die beauftragte Firma stritt das Vorliegen von Mängeln ab und verlangte die Zahlung der ausstehenden Rechnungssumme. Da sich die Generalunternehmerin weigerte, dem nachzukommen, erhob... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2015
- I-22 U 57/15 -
Gemeinsame Haftung mehrerer Bauhandwerker aufgrund Mangel an errichtetem Einfamilienhaus
Jeweiliger Anteil der Werkleistungen für Mangel im Rahmen der Haftung gegenüber Bauherrn unerheblich
Beruht ein Mangel an einem neu errichteten Einfamilienhaus auf die Werkleistungen mehrerer Bauhandwerker, so haften diese dem Bauherrn gegenüber gesamtschuldnerisch. Auf den jeweiligen Anteil der Werkleistungen für den Mangel kommt es dabei gemäß § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall machten zwei Bauherrn nach der Fertigstellung ihres Einfamilienhauses gegen den Fenster-, Türen und Rollladenbauer, den Heizungs-, Sanitär-, Elektro- und Lüftungsbauer sowie den Trockenbauer Gewährleistungsansprüche geltend, da nach den Ergebnissen mehrerer Blower-Door-Tests diverse Undichtigkeiten am Neubau festgestellt wurden.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.08.2015
- 15 V 2153/15 U -
Vertrauensschutz kann bei Reverse-Charge-Verfahren Inanspruchnahme des Bauleistenden entgegenstehen
FG Münster äußert Zweifel an Vereinbarkeit der umsatzsteuerlichen Übergangsregelung mit europarechtlichen Vorgaben zur Klarheit und Voraussehbarkeit von Rechtsvorschriften
Das Finanzgericht Münster hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass bei fehlender Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) einer Inanspruchnahme des Bauleistenden Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegenstehen können.
Die Antragstellerin erbrachte Bauleistungen gegenüber einem Bauträger, der eigene Grundstücke zum Zweck des Verkaufs bebaute. In ihrer Umsatzsteuerfestsetzung für das Streitjahr 2011 gab die Antragstellerin an, umsatzsteuerpflichtige Bauleistungen entsprechend der damaligen Verwaltungsauffassung erbracht zu haben, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schulde. Im Rahmen einer... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2015
- 8 U 117/12 -
Pauschalpreisüberhöhung von rund 7,5 % im Verhältnis zur Gesamtauftragssumme begründet keine Sittenwidrigkeit wegen Überteuerung
Bundesgerichtshof fordert absolute Überschreitung von 39 bzw. 22 %
Ist ein Pauschalpreis für eine Teilleistung im Rahmen eines Detailpauschalpreisvertrags im Verhältnis zur Gesamtauftragssumme um rund 7,5 % überhöht, liegt keine sittenwidrige Überteuerung vor. Vielmehr verlangt der Bundesgerichtshof eine absolute Überschreitung von 39 bzw. 22 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine Baufirma mehrere Renovierungsarbeiten an einem Haus durchführen. Die Parteien schlossen dazu einen Detailpauschalpreisvertrag ab. Dieser sah für die Lieferung und Montage der Haustür einschließlich Sprechanlage und Demontage der bestehenden Haustüranlage ein Pauschalpreis von fast 19.000 Euro brutto vor. Die Summe des Gesamtauftrages betrug... Lesen Sie mehr
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