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Finanzgericht Köln, Urteil vom 04.03.2015
- 14 K 188/13 -
Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig
Intensive und langjährige Verkaufsaktivitäten führen zur Einstufung als Unternehmer und Gewerbetreibender
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung der Umsatz- und Einkommensteuer unterliegt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bestritt seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch den eBay-Verkauf von Bierdeckeln und Bieretiketten aus der privaten
Kläger sieht sich nicht als Gewerbetreibender an
Mit seiner beim Finanzgericht Köln erhobenen Klage machte der Kläger geltend, dass er kein Händler sei, der an- und verkaufe. Er versteigere lediglich privat gesammelte Vermögensgegenstände. Doch selbst wenn er als Gewerbetreibender anzusehen wäre, würde durch den
Umsätze sind aufgrund intensiver und langjähriger Verkaufsaktivitäten als gewerbliche Einkünfte anzusehen
Dem folgte das Finanzgericht Köln nicht. Er stufte den Kläger aufgrund seiner intensiven und langjährigen Verkaufsaktivitäten als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2015
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online
- Umsatzsteuerpflicht für Privatverkäufe bei eBay: Verkaufen über "eBay" kann umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit sein
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.04.2012
[Aktenzeichen: V R 2/11]) - FG Baden-Württemberg: „Privatverkäufer“ bei eBay sind umsatzsteuerpflichtig
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2010
[Aktenzeichen: 1 K 3016/08])
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Dokument-Nr. 20980
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