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Finanzgericht Köln, Beschluss vom 28.02.2019
- 1 V 2304/18 -
Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück": Renovierungen sind als geldwerter Vorteil zu versteuern
Finanzamt muss bei Steuerfestsetzung jedoch klar zwischen Kosten der Renovierung und allgemeinen Produktionskosten der Sendung differenzieren
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Teilnehmer an der Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück" die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern muss.
Beim Fernsehformat "Zuhause im Glück" werden die Eigenheime bedürftiger Familien umgebaut und renoviert. Auch der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls überließ sein Haus zur Aufzeichnung der Umbau- und
Nur reine Renovierungsleistungen sind steuerpflichtig
Das Finanzgericht Köln entschied, dass der Antragsteller die
Die Entscheidung ist im vorläufigen Rechtsschutz ergangen, mit dem sich der Antragsteller gegen die Vollziehung und damit die Bezahlung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2019
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27358
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