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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fernsehsendeformat“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.09.2019
- 2 Ca 2696/19, 2 Ca 2697/19 und 2 Ca 2699/19 und 2 Ca 2698/19 (Urteil v. 14.08.2019) -

Kündigung von Mitarbeitern der "Lindenstraße" rechtmäßig

Mitarbeiter können nach Einstellung der Produktion keine Weiterbeschäftigung verlangen

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die Kündigung eines Mitarbeiters der "Lindenstraße" aus betrieblichen Gründen rechtmäßig war. Da die Produktion der "Lindenstraße" eingestellt werde, können die Mitarbeiter nicht mehr beschäftigt werden.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens waren jeweils befristet für mehrere Folgen der Serie - zum Teil seit mehr als 20 Jahren - durchgängig bei der Geißendörfer Film- und Fernsehproduktion KG beschäftigt. Nach der Entscheidung des Senders, die Serie einzustellen, kündigte die Arbeitgeberin die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter der Produktion. Insgesamt elf Mitarbeiter wenden sich vor dem Arbeitsgericht gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung sei unwirksam, weil die Arbeitgeberin ihrer Kenntnis nach nächstes Jahr eine andere Serie produzieren werde. Die Befristungen ihres Arbeitsverhältnisses halten sie aufgrund ihrer Anzahl und Dauer für unwirksam.... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Köln, Beschluss vom 28.02.2019
- 1 V 2304/18 -

Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück": Renovierungen sind als geldwerter Vorteil zu versteuern

Finanzamt muss bei Steuerfestsetzung jedoch klar zwischen Kosten der Renovierung und allgemeinen Produktionskosten der Sendung differenzieren

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Teilnehmer an der Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück" die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern muss.

Beim Fernsehformat "Zuhause im Glück" werden die Eigenheime bedürftiger Familien umgebaut und renoviert. Auch der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls überließ sein Haus zur Aufzeichnung der Umbau- und Renovierungsarbeiten. Daneben verpflichtete er sich zu Interviews und zur Kamerabegleitung. Zudem räumte er der Produktionsgesellschaft umfassend die Verwendungs- und Verwertungsrechte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 20.04.2018
- 6 U 116/17 -

"TV-Flops": Konkurrent darf Fernsehpannen anderer Sender nicht kostenlos ausstrahlen

Ausschnitte können nicht als kostenfrei zulässige Zitate im Sinne des Urheberrechts angesehen werden

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender ("TV Flops") von der Konkurrenz nicht ohne weiteres kostenfrei ausgestrahlt werden dürfen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der vom NDR produzierten Sendereihe "Top Flops" wurden Ausschnitte von Fernsehbeiträgen diverser Sender gezeigt, in denen als lustig empfundene Pannen (Moderatorin hat etwas zwischen den Zähnen, gähnende Moderatorin, Pannen mit Tieren, etc.) geschehen waren. Darunter waren auch Sendungen der RTL-Gruppe. Diese verklagte daraufhin den produzierenden... Lesen Sie mehr

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.09.2017
- 7 B 16.1319 -

"Ultimate Fighting Championship (UFC)": Ausstrahlungsverbot ist rechtswidrig

Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat keine gesetzliche Ermächtigung aus inhaltlichen Gründen vorzugehen

Das durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ausgesprochene Programmänderungsverlangen im Hinblick auf Sendungen der international verbreiteten Kampfsportliga UFC ist rechtswidrig. Dies hat der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil im Ergebnis bestätigt.

Im hier zu entscheidenden Fall hatte die BLM im Jahr 2010 den beigeladenen Sender SPORT1 aufgefordert, einzelne lizenzierte Formate der UFC-Wettkämpfe aufgrund des hohen Gewaltpotentials aus dem Programm zu nehmen und durch andere Inhalte zu ersetzen. Während der Sender dies akzeptierte, ging die Klägerin, eine Tochtergesellschaft der in den USA ansässigen Gründerin und Betreiberin... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.10.2017
- 2 B 11451/17.OVG -

Privatsender SAT.1 ist vorläufig zur Ausstrahlung von Sendezeiten für unabhängige Dritte verpflichtet

Öffentliches Interesse an Gewährleistung der Meinungsvielfalt hat Vorrang vor ungeschmälerter Ausstrahlung des eigenen privaten Fernsehprogramms durch SAT.1

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat den Privatsender SAT.1 im Rahmen eines Eilverfahrens vorläufig dazu verpflichtet, bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit noch in der ersten Instanz beim Verwaltungsgericht Neustadt anhängigen Klageverfahrens wöchentlich drei Stunden Sendezeiten für unabhängige Dritte ("Drittsendezeiten") in seinem Fernsehprogramm aufzunehmen.

Die rundfunkrechtliche Verpflichtung zur Einräumung von Drittsendezeiten in der Form von sogenannten Fensterprogrammen ergibt sich aus den Regelungen in dem zwischen den Bundesländern abgeschlossenen Rundfunkstaatsvertrag, denen insoweit Gesetzeskraft zukommt. Nach diesem Staatsvertrag wird seit Mitte der 90er Jahre die Genehmigung zur Ausstrahlung eines privaten Fernsehvollprogramms... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 28.09.2017
- B 3 KS 1/17 R -

Für Professionelle (Eis-)Tänzer der TV-Shows "Let´s Dance" und "Dancing on Ice" sind keine Künstler­sozial­abgaben zu entrichten

Tänzer sind als Sportler und nicht als Künstler im Sinne der Künstler­sozial­versicherung anzusehen

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Produktionsfirma keine Künstler­sozial­abgabe für die Mitwirkung professioneller (Eis-)Tänzer in den TV-Shows "Let´s Dance" und "Dancing on Ice" in den Jahren 2006 und 2007 entrichten musste. Diese Personen sind als Sportler und nicht als Künstler im Sinne der Künstler­sozial­versicherung zu qualifizieren. Damit hat das BSG die Entscheidung der Vorinstanz (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen) bestätigt.

Das Bundessozialgericht hat damit an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten, dass nicht jeder automatisch zum Unterhaltungskünstler wird, wenn er in einem Unterhaltungsformat des sogenannten "Factual Entertainment" eine eigenständige Leistung erbringt. Entscheidend ist vielmehr, wie die konkrete Tätigkeit der Akteure im Kontext der Fernsehshows zu beurteilen ist (so bereits ein... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.04.2016
- 6 A 881/15 -

Kriminal­haupt­kommissar hat Anspruch auf Neben­tätigkeits­genehmigung zur Mitwirkung an Fernsehproduktionen

Nebentätigkeit ist Ansehen der öffentlichen Verwaltung nicht abträglich

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass einem im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Kreis Düren) stehenden Kriminal­haupt­kommissar zu Unrecht eine Neben­tätigkeits­genehmigung für die Mitwirkung an den beiden RTL-Produktionen "Familien im Brennpunkt" und "Verdachtsfälle" in der Zeit von März bis Dezember 2014 verweigert wurde.

Bei den Fernsehproduktionen handelt es sich um sogenannte "scripted-reality"-Formate. Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sollte, abgesetzt vom gespielten, fiktiven Hauptgeschehen, als Kommentator kriminalpräventive Erläuterungen und Ratschläge geben.Der dienstvorgesetzte Landrat lehnte den Antrag auf Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung mit der Begründung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 08.07.2015
- 4 U 182/14 -

Klage der Daimler AG gegen SWR wegen Ausstrahlung unzulässig beschaffter Filmaufnahmen mit versteckter Kamera erfolglos

Ausstrahlung der Aufnahmen in Abwägung mit der Meinungs- und Rundfunkfreiheit nicht rechtswidrig

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass die von einem Reporter des SWR mit einer versteckten Kamera aufgezeichneten Filmaufnahmen die Hausrechte der Daimler AG verletzten und einen Eingriff in das Unternehmens­persönlichkeits­recht darstellen. Dennoch erklärte das Gericht die Ausstrahlung des rechtswidrig beschafften Bildmaterials in Abwägung mit der Meinungs- und Rundfunkfreiheit für nicht rechtswidrig.

Die Parteien des zugrunde liegenden Verfahrens streiten über die Frage, ob die Ausstrahlung von Filmaufnahmen, die ein Reporter des SWR mit einer versteckten Kamera heimlich aufgezeichnet hatte, die Rechte der Daimler AG verletzte und ein Unterlassungsanspruch besteht.Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Berufung der Daimler AG gegen das Urteil des Landgerichts... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 21.04.2015
- 5 K 752/13.NW, 5 K 695/13.NW und 5 K 749/13.NW -

Dritt­sendezeit­lizenzen bei Sat.1 erneut aufgehoben

Vergabeverfahren sowohl im Hinblick auf Ausschreibung als auch auf Auswahlverfahren fehlerhaft

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat aufgrund einer Klage von Sat.1 die Zulassungs­entscheidung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz vom 23. Juli 2013, in der den beiden Produktions­gesellschaften News & Pictures bzw. DCTP für den Zeitraum 1. Juni 2013 bis 31. Mai 2018 Lizenzen für sogenannte Drittsendezeiten im Programm der Haupt­programm­veranstalterin Sat.1 erteilt worden waren, erneut als rechtswidrig aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts war das Vergabeverfahren sowohl auf der Verfahrensstufe zwischen Einleitung des Verfahrens und Ausschreibung als auch auf der nachfolgenden Stufe des Auswahlverfahrens fehlerhaft.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die erste Zulassungsentscheidung vom 17. April 2012, die den Lizenzzeitraum 1. Juni 2013 bis 31. Mai 2018 betraf, war vom Verwaltungsgericht Neustadt schon mit Urteilen vom 23. August 2012 aufgehoben worden. Im darauf folgenden "zweiten Durchgang" hatte das Verwaltungsgericht Eilanträgen von Sat.1 und N 24 stattgegeben (5 L 753/13.NW... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 12.03.2015
- 1 K 1032/14 -

Mitwirken eines Polizisten in "scripted-reality"-Sendungen von RTL schadet nicht dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung

Genehmigung für Nebentätigkeit in Fernsehproduktion zu Unrecht verweigert

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass einem Polizisten zu Unrecht die Genehmigung für eine Nebentätigkeit bei einer Fernsehproduktion verweigert wurde.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Die Mitarbeit in "scripted-reality"-Sendungen wie den RTL-Produktionen "Familien im Brennpunkt" und "Verdachtsfälle" schade nicht dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung, solange der Kriminalhauptkommissar sachlich korrekte und auf seiner Erfahrung beruhende Ratschläge gebe. Die gelegentliche Einblendung außerhalb des gespielten "Hauptgeschehens"... Lesen Sie mehr




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