Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Köln, Urteil vom 24.06.2014
- 1 K 3876/12, 1 K 1227/12 -
Falsche Rechtsbehelfsbelehrung bei Kindergeldrückforderungsschreiben
Hinweis nach eigentlicher Belehrung erweckt falschen Eindruck
Bescheide der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die Rückforderung von Kindergeld können bis zu einem Jahr nach ihrer Bekanntgabe angefochten werden. Dies hat das Finanzgericht Köln in zwei Verfahren mit der Begründung, die Rechtsbehelfsbelehrung sei irreführend, entschieden.
In beiden Verfahren hob die BA wegen fehlender Nachweise die Kindergeldfestsetzungen rückwirkend auf und forderte jeweils ca. 6.000 Euro
Belehrung über Einspruchsfrist irreführend
Die von der BA verwendeten Rechtsbehelfsbelehrungen seien irreführend. Insbesondere der nach der eigentlichen Belehrung über die einmonatige
Dennoch weiterhin Einspruchsfrist beachten
Die Entscheidungen sind derzeit nicht rechtskräftig. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Fälle Revision zum Bundesfinanzhof in München zugelassen. Daher sind Betroffene gut beraten, wenn Sie auf jeden Fall die einmonatige
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2014
Quelle: Finanzgericht Köln/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18699
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18699
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.