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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2018
- 7 K 3302/17 E -
Ausfall einer privaten Darlehensforderung kann mit Anzeige der Masseunzulänglichkeit steuerlich berücksichtigt werden
Geltendmachung des Darlehensverlusts bei Einkünften aus Kapitalvermögen zulässig
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Ausfall einer privaten Darlehensforderung mit Anzeige der Masseunzulänglichkeit steuerlich berücksichtigt werden kann.
Die Beteiligten des zugrunde liegenden Falls stritten über die Berücksichtigungsfähigkeit einer ausgefallenen privaten Darlehensforderung.
Insolvenzverwalterin zeigt Masseunzulänglichkeit an
Der Kläger gewährte im August 2010 ein mit 5 % zu verzinsendes Privatdarlehen über rund 24.000 Euro. Ab August 2011 erbrachte der Darlehensnehmer keine Tilgungsleistungen mehr. Im Jahr 2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Darlehensnehmers eröffnet. Der Kläger meldete daraufhin die Restforderung von rund 19.000 Euro zur Insolvenztabelle an - letztlich ohne Erfolg. Die Insolvenzverwalterin zeigte im Oktober 2012 gegenüber dem Amtsgericht die Masseunzulänglichkeit an. Im Jahr 2016 wurde das Insolvenzverfahren schließlich eingestellt.
Finanzamt verneint Berücksichtigung des Darlehensverlusts bei Einkünften aus Kapitalvermögen
Die Kläger machten den
Darlehensverlust kann bei Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden
Im zweiten Rechtszug hat das Finanzgericht Düsseldorf der Klage nunmehr stattgegeben und entschieden, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2018
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 26419
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