wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2011
4 K 5121/09 -

FG Baden-Württemberg: Häusliches Übezimmer eines Orchestermusikers nur eingeschränkt abziehbar

Gleichstellung des Überaums mit häuslichem Arbeitszimmer gerechtfertigt

Das in der eigenen Wohnung gelegene Übezimmer eines Orchestermusikers ist mit einem häuslichen Arbeitszimmer gleichzusetzen. Das Übezimmer ist somit - genau wie das häusliche Arbeitszimmer - steuerlich nur eingeschränkt absetzbar. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist der Auffassung, dass es für die Beurteilung der steuerlichen Abziehbarkeit nicht darauf ankomme, dass der Übe-Raum nicht der Erledigung schriftlicher Arbeiten dient und weder mit einem Schreibtisch noch sonst mit bürotypischen Gegenständen wie etwa einem Computer oder einem Telefon ausgestattet ist.

Nutzung des Überaums mit anderen bürotypischen Berufen vergleichbar

Entscheidend ist vielmehr, dass der Musiker den Raum zur häuslichen Vorbereitung der späteren Aufführung der Musikstücke im Rahmen seines Orchesters und damit in einer Weise nutzt, die derjenigen anderer, bürotypischer Berufe vergleichbar ist.

Aufwendungen für Übezimmer können regelmäßig nur teilweise steuerlich geltend gemacht werden

Folge dieser Bewertung ist, dass die Aufwendungen für das Übezimmer regelmäßig nur bis zu 1.250 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Da dies derzeit innerhalb der Finanzgerichtsbarkeit umstritten ist, hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2011
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11804 Dokument-Nr. 11804

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11804

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?