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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Musizieren in der Wohnung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 28.06.2018
- 484 C 14424/16 WEG -

Schlagzeugspielen in Eigentumswohnung kann auf bestimmte Zeiten begrenzt werden

Musizieren in der eigenen Wohnung ist Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zuzurechnen und kann daher nicht gänzlich untersagt werden

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass einem Wohnungseigentümer das Schlagzeugspielen nicht gänzlich untersagt werden kann, da das Musizieren in der eigenen Wohnung dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zuzurechnen ist. Um die Interessen anderer Hausbewohner an möglichst ungestörter Ruhe zu wahren, kann das Schlagzeugspielen aber auf Zeiten zwischen 9 und 20 Uhr an sonn- und feiertäglich auf höchstens eine, ansonsten auf zwei Stunden begrenzt werden. Zudem kann eine Mittagspause von 13 bis 15 Uhr einzuhalten sein.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die klagende Nachbarin, die in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18.30 Uhr außer Haus arbeitet, wohnt im zweiten Obergeschoss des Mehrfamilienhauses, das beklagte Ehepaar zusammen mit seinem Sohn eine Erdgeschosswohnung mit einem über eine Wendeltreppe erreichbaren Hobbyraum. In dem Haus gibt es keine Hausordnung. Die Gemeinschaftsordnung enthält eine allgemeine Gebrauchsregelung, dass die im Sondereigentum stehenden Räume nur in einer Weise genutzt werden dürfen, die nicht die Rechte der übrigen Eigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigen... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.10.2018
- V ZR 143/17 -

Trompetenspiel im Reihenhaus: Musizieren eines Berufsmusikers kann nicht gänzlich untersagt werden

Auch zeitlich begrenzte Erteilung von Musikunterricht kann als sozialadäquat anzusehen sein

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bewohner eines Reihenhauses keinen Anspruch darauf haben, dass ein als Lärmbelästigung empfundenes Trompetenspiel aus dem benachbarten Reihenhaus untersagt wird. Zwar sind beim Musizieren die üblichen Ruhezeiten zur Mittags- und Nachtzeit zu berücksichtigen, eine generelle Untersagung der Musik ist jedoch nicht möglich. Der Bundesgerichtshof verwies darüber hinaus darauf, dass auch die zeitlich begrenzte Erteilung von Musikunterricht je nach Ausmaß der Störung noch als sozialadäquat anzusehen sein kann.

Der Kläger und die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls bewohnen als Nießbraucher ein Reihenhaus in einem Wohngebiet. Die Beklagten sind Eigentümer und Bewohner des benachbarten Reihenhauses. Der Beklagte zu 1 ist Berufsmusiker (Trompeter). Er übt im Erdgeschoss und in einem Probenraum im Dachgeschoss Trompete, nach eigenen Angaben maximal 180 Minuten am Tag und regelmäßig nicht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 19.03.1986
- 21 W 698/86 -

Ein vollständiges Musizierverbot kann mietvertraglich zulässig geregelt werden

Wohnungsmieter können nachträglich im Interesse der Mitmieter keine Ausnahme beanspruchen

In einem Mietvertrag kann eine Regelung aufgenommen werden, wonach das Musizieren in der Wohnung vollständig untersagt ist. Die Wohnungsmieter können nachträglich im Interesse der Mitmieter keine Ausnahme von dem Verbot beanspruchen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1985 verurteilte ein Amtsgericht die Mieter einer Wohnung unter Androhung eines Ordnungsgeldes und Ersatzweise Ordnungshaft dazu, das Klavierspielen durch ihren neunjährigen Sohn zu unterbinden. Hintergrund dessen war eine Regelung im Mietvertrag, wonach das Musizieren in der Wohnung unzulässig war. Da jedoch in der Folgezeit das... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Entscheidung vom 16.06.2017
- 171 C 14312/16 -

Musik ist nicht als Lärm anzusehen

Anwohner müssen Musizieren der Nachbarskinder hinnehmen

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass es sich beim Musizieren in der Regel nicht um Lärm handelt.

Die beiden Streitparteien des zugrunde liegenden Verfahrens sind unmittelbare Nachbarn in einem allgemeinen Wohngebiet in München und jeweils Eigentümer eines mit einem freistehenden Haus bebauten Grundstücks. Die Kläger bewohnen ihr Haus in der Regel alleine. Die Beklagten bewohnen ihr Haus mit ihren vier minderjährigen Kindern. Die Kinder des beklagten Ehepaares spielen seit Jahren... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.08.1984
- 20 W 190/84 -

Bewohner einer Eigentumswohnung müssen sich Musizier-Zeit von 2 Stunden teilen

Hausordnung der Wohnungs­eigentums­anlage legte Musizier-Zeit von 2 Stunden fest

Legt die Hausordnung einer Wohnungs­eigentums­anlage die Zeit fürs Musizieren auf zwei Stunden fest, so müssen sich die Bewohner einer Eigentumswohnung diese Zeit teilen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob sich zwei klavierspielende Bewohner einer Eigentumswohnung die durch die Hausordnung festgelegte Musizier-Zeit von 2 Stunden teilen müssen.Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. mussten sich beide Bewohner der Eigentumswohnung die erlaubte Musizier-Zeit von zwei Stunden teilen.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.08.1984
- 20 W 148/84 -

OLG Frankfurt a.M. hält Beschränkung des Klavierspielens auf 1 ½ Stunden täglich für zulässig

Vollständiges Musizierverbot und Beschränkung auf Zimmerlautstärke unzulässig

Kommt es durch das Klavierspielen eines Wohnungseigentümers zu Beeinträchtigungen und Störungen der Nachbarn, so kann das Musizieren auf 1 ½ Stunden täglich begrenzt werden. Ein vollständiges Musizierverbot oder eine Beschränkung des Klavierspielens auf Zimmerlautstärke ist demgegenüber unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Durch das Klavierspielen einer Wohnungseigentümerin fühlte sich ein Nachbar derart belästigt, dass er gerichtlich jegliches Klavierspielen untersagen lassen wollte.Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. stellte zunächst fest, dass ein Anspruch auf Unterlassung (§§ 1004, 906 BGB) jeglichen... Lesen Sie mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23.08.2001
- 2 Z BR 96/01 -

Wohnungs­eigentumsrecht: Beschränkung des Musizierens auf Zimmerlautstärke durch Hausordnung kommt Verbot gleich

Regelung in der Hausordnung jedoch nicht gleich unwirksam

Beschränkt die Hausordnung einer Wohnungs­eigentumsanlage das Musizieren auf Zimmerlautstärke, so kommt dies einem Verbot gleich. Die Regelung ist jedoch nicht gleich unwirksam. Besteht die Hausordnung nämlich bereits bei Erwerb des Wohneigentums, so bleibt sie wirksam. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall regelte die Hausordnung einer Wohnungseigentumsanlage unter anderem, dass beim Musizieren in der Wohnung auf keinen Fall die Zimmerlautstärke überschritten werden darf. Aufgrund dieser Regelung verlangte eine Wohnungseigentümerin von ihrer Nachbarin Klavier in Zimmerlautstärke zu spielen. Diese hielt jedoch die Regelung für unwirksam und weigerte sich dem nachzukommen.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.11.1980
- 15 W 122/80 -

Wohnungseigentümer­gemeinschaft kann völliges Musizierverbot nicht mehrheitlich beschließen

Annahme eines absoluten Verbots bei zeitlicher Beschränkung des Musizierens auf werktags und auf 1 ¼ Stunden täglich

Eine Wohnungseigentümer­gemeinschaft kann durch einen Mehrheitsbeschluss kein vollständiges Musizierverbot beschließen. Ein solcher Beschluss ist sittenwidrig und damit unwirksam. Wird das Musizieren auf 1 ¼ Stunden an Werktagen beschränkt, so ist darin ein generelles Musizierverbot zu sehen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hat eine Wohnungseigentümerversammlung im August 1978 beschlossen, dass eine Wohnungseigentümerin lediglich in der Zeit von 10.15 und 11.30 Uhr Klavier spielen darf und dies auch nur werktags. Zudem habe sie nur in einer Lautstärke spielen dürfen, die in den anderen Wohnungen nicht zu hören ist. Die Wohnungseigentümerin klagte daraufhin gegen den Beschluss.... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 12.10.1989
- 2/25 O 359/89 -

Mieter müssen beim Klavierspielen Nachtruhe und Mittagsruhe einhalten

Zudem ist das tägliche Musizieren auf 3 bzw. 5 Stunden zu begrenzen

Klavier spielende Mieter müssen Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen. Daher dürfen sie während der Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen zur Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr nicht spielen. Zudem ist das Musizieren werktags auf drei Stunden und am Wochenende und feiertags auf fünf Stunden täglich zu begrenzen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin eines Hauses fühlte sich durch das Klavierspielen ihrer Nachbarin gestört. Sie begehrte daher eine zeitliche Beschränkung des Musizierens auf zwei Stunden täglich unter Beachtung der Nacht- und Mittagsruhe. Die Nachbarin meinte der Mieterin stehe ein solcher Anspruch nicht zu, da ihr das Klavierspielen durch den Mietvertrag... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 15.03.2011
- 65 S 59/10 -

Recht zur Mietminderung bei Lärm durch Schlagzeug- und Gitarrenspiel

Minderungsquote von 5 % angemessen

Durch Nachbarn verursachter Lärm durch zeitweises Schlagzeug- und Gitarrenspiel, rechtfertigt den Mieter zur Minderung seiner Miete um 5 % der Bruttomiete. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung aufgrund einer Lärmbelästigung durch ihre Nachbarn ihre Miete. Die Lärmbeeinträchtigung ging von dem minderjährigen Sohn der Nachbarn und seiner Freunde aus. Sie spielten unter Einsatz eines Verstärkers zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlicher Dauer mit dem Schlagzeug und der Elektrogitarre. Teils wurde zur... Lesen Sie mehr



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