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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2015
- 1 K 3301/12 -
Kosten für behindertengerechten Umbau einer Dusche können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden
Auch durch den Umbau entstandene notwendige Folgekosten für Fliesen, Armaturen und Türen sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Finanzgerichts Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau der häuslichen Duschkabine in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden können.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist an Multipler Sklerose erkrankt. Im Jahre 2011 ließ sie für gut 5.736 Euro die Duschkabine in ihrer Eigentumswohnung so umbauen, dass sie bodengleich begehbar war und mit einem Rollstuhl befahren werden konnte. Aus diesem Grunde musste die
Finanzamt erkennt Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastungen nur teilweise an
Das beklagte Finanzamt war der Auffassung, dass nur ein geringer Teil der Aufwendungen (knapp 500 Euro für Duschelement, Ablauf, Rostrahmen, Unterbau und Bodenfliesen) als krankheitsbedingte
Aufspaltung der Baumaßnahme in einzelne Aufwandposten nicht praktikabel
Dem ist das Finanzgericht Baden-Württemberg entgegengetreten. Es hält die vom Finanzamt vorgenommene Sezierung der Baumaßnahme in einzelne Aufwandposten für nicht praktikabel. Abziehbar seien auch die notwendigen Folgekosten für solches Material, das - wie etwa die Wandfliesen, die Tür und die Armaturen - durch den Ausbau der alten Duschwanne beschädigt worden und an die neue Tiefe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2015
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
- Bezeichnung "Hähnchenfiletstreifen" für industriell gefertigte Ware irreführend
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.06.2010
[Aktenzeichen: 13 LB 9/08]) - Behinderungsbedingte Umbauarbeiten können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.10.2007
[Aktenzeichen: 2 K 1917/06])
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Dokument-Nr. 21059
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