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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 08.04.2008
- C-167/05 -
Unterschiedliche Besteuerung von Bier und Wein in Schweden verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht
Wein wird höher besteuert
Angesichts der unterschiedlichen Verkaufspreise für einen Liter Wein und einen Liter Bier sind die unterschiedlichen Verbrauchsteuern nicht geeignet, das Verbraucherverhalten zu beeinflussen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Die schwedischen Rechtsvorschriften über die Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke sehen unterschiedliche Verbrauchsteuern für
Kommission leitete wegen unterschiedlicher Verbrauchsteuern für Bier und Wein Vertragsverletzungsklage gegen Schweden ein
Der Kommission zufolge ist das Steuergefälle zwischen
EuGH vergleicht Wein und Bier
Der Gerichtshof weist darauf hin, dass
EuGH vergleicht Höhe der Besteuerung im Verhältnis zum Alkoholgehalt
Der Gerichtshof vergleicht die Höhe der
Höhere Steuerbelastung für Wein nicht verbraucherbeeinflussend
Der Gerichtshof ist jedoch der Auffassung, dass diese höhere Steuerbelastung nicht geeignet ist, den betreffenden Markt zu beeinflussen, und keinen mittelbaren Schutz für schwedisches
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 23/08 des EuGH vom 08.04.2008
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Dokument-Nr. 5869
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