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Finanzgericht Hamburg, Gerichtsbescheid vom 12.04.2021
- 6 K 179/19 -
Piloten fallen nicht unter Grenzgängerregelung
Inländische Einkünfte in Deutschland zu versteuern
Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz ist lex specialis zu Art. 15a DBA-Schweiz bei der Besteuerung von Einkünften eines Piloten aus unselbständiger Arbeit mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeit in Deutschland. Dies hat das Finanzgericht Hamburg entschieden.
Der Kläger war im Streitjahr 2017 bei seinem inländischen Arbeitgeber als Pilot tätig; arbeitsvertraglich war ihm der Arbeitsort A (im Inland) zugewiesen. Im Streitjahr war er ausschließlich auf Intercontinental- bzw. Langstrecken eingesetzt. Seinen Wohnsitz hatte er in der
FG: Kläger mit inländischen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig
Das Finanzgericht Hamburg hat die Klage abgewiesen, weil der Kläger mit seinen inländischen Einkünften in
Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz lex speciales zu Art. 15a DBA-Schweiz
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2022
Quelle: Finanzgericht Hamburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31639
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