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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grenzgänger“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Hamburg, Gerichtsbescheid vom 12.04.2021
- 6 K 179/19 -
Piloten fallen nicht unter Grenzgängerregelung
Inländische Einkünfte in Deutschland zu versteuern
Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz ist lex specialis zu Art. 15a DBA-Schweiz bei der Besteuerung von Einkünften eines Piloten aus unselbständiger Arbeit mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeit in Deutschland. Dies hat das Finanzgericht Hamburg entschieden.
Der Kläger war im Streitjahr 2017 bei seinem inländischen Arbeitgeber als Pilot tätig; arbeitsvertraglich war ihm der Arbeitsort A (im Inland) zugewiesen. Im Streitjahr war er ausschließlich auf Intercontinental- bzw. Langstrecken eingesetzt. Seinen Wohnsitz hatte er in der Schweiz, hierhin kehrte er nach seinen Arbeitseinsetzen zurück. Mit seiner Klage verfolgte der Kläger die Rückerstattung vom Arbeitgeber abgeführter Lohnsteuer unter Berufung auf die Grenzgängerregelung nach Art. 15a DBA-Schweiz.Das Finanzgericht Hamburg hat die Klage abgewiesen, weil der Kläger mit seinen inländischen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig... Lesen Sie mehr
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24.11.2020
- 20 NE 20.2605 -
Corona-Pandemie: BayVGH setzt Pflicht zur wöchentlichen Testpflicht für Grenzgänger außer Kraft
Regelung zur Testpflicht voraussichtlich unwirksam
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat einem Eilantrag zweier österreichischer Schüler stattgegeben und die Regelung der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV), wonach sich Grenzgänger wöchentlich einem Corona-Test unterziehen müssen, vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Die Antragsteller sind österreichische Staatsbürger und haben ihren Wohnsitz in Österreich. Sie besuchen ein Gymnasium im Landkreis Berchtesgadener Land. Nach der entsprechenden Vorschrift der EQV müssen sie sich mindestens einmal wöchentlich einem Corona-Testunterziehen.Der BayVGH führt in seiner Entscheidung aus, dass sich die Regelung zur Testpflicht im... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2020
- 2 A 10461/20.OVG -
Kinder von Grenzgängern haben Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten
Ausschluss der Kostenübernahme nach rheinland-pfälzischem Schulgesetz ist europarechtswidrig
Die Beschränkung der Übernahme von Schülerbeförderungskosten auf solche Kinder, die ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, ist europarechtswidrig, soweit Kinder sog. Grenzgänger betroffen sind. Hierunter versteht man EU-Bürger, die ihren Wohnsitz im EU-Ausland haben, aber in Deutschland arbeiten. Der Landkreis muss daher diese Kosten nach den für Rheinland-Pfälzer geltenden Regelungen übernehmen, wenn ihre Kinder eine Schule im Landkreis besuchen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beteiligten stritten um die Pflicht des beklagten Landkreises, den Klägern die Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2015/2016 zu erstatten. Die Kläger besuchten im betreffenden Schuljahr die 7. bzw. die 10. Klassenstufe einer Realschule plus im beklagten Landkreis. Sie sind - wie ihre Eltern - deutsche Staatsangehörige, die Familie... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.03.2019
- L 9 AL 144/18 -
Im EU-Ausland bezogenes Arbeitslosengeld darf nur bei gleicher Pflichtversicherungszeit auf deutsches Arbeitslosengeld angerechnet werden
Doppeltes Arbeitslosengeld für Grenzgänger?
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit im EU-Ausland bezogenes Arbeitslosengeld nur auf deutsches Arbeitslosengeld anrechnen darf, wenn beide Ansprüche auf derselben Pflichtversicherungszeit beruhen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ging seit Jahren Beschäftigungen in den Niederlanden nach, kehrte aber täglich an seinen deutschen Wohnort zurück. Zuletzt bezog er von April 2014 bis Mai 2015 niederländisches Arbeitslosengeld. Zwischen Juni 2015 und November 2016 war er erneut in den Niederlanden versicherungspflichtig beschäftigt. Seinen anschließenden Antrag auf Arbeitslosengeld... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.01.2018
- 6 K 1405/15 -
Abfindung an einen Grenzgänger bei Wegzug während der Dauer des Dienstverhältnisses teilweise steuerpflichtig
Grenzgängerregelung nur bei laufender, aktiver Tätigkeit anwendbar
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit einem Urteil vom 16.01.2018 entschieden, dass die an einem Grenzgänger gezahlte Abfindung, zumindest teilweise in Deutschland steuerpflichtig sein kann.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hatte bis Ende November 2008 seinen Wohnsitz in Deutschland. Dann verzog er nach Frankreich und arbeitete weiterhin bei seinem inländischen Arbeitgeber. Sein laufender Arbeitslohn unterlag nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug. Der Kläger versteuerte diesen als Grenzgänger in Frankreich. Das Arbeitsverhältnis endete mit Aufhebungsvertrag... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 22.06.2017
- 2 K 1054/16.NW -
In Frankreich wohnende Schüler haben Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten für Schulbesuch in Rheinland-Pfalz
Anspruch folgt aus Art. 7 Abs. 2 der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeitsverordnung
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass zwei in Wissembourg/Frankreich wohnende Schüler, die in Bad Bergzabern die Realschule plus besuchen, einen Rechtsanspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2015/2016 haben.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beiden im Januar 2000 bzw. im Oktober 2003 geborenen Kläger wohnen mit ihren Eltern, die wie sie deutsche Staatsangehörige sind, in Wissembourg/Frankreich. Seit dem Schuljahr 2010/2011 (Kläger zu 1) und seit dem Schuljahr 2013/2014 (Klägerin zu 2) besuchen sie die Realschule plus in Bad Bergzabern. Der Schulweg, den sie mit dem Bus zurücklegen,... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15.12.2016
- C-401/15 bis C-403/15 -
EuGH bejaht soziale Vergünstigungen auch für Stiefkinder von Grenzgängern
Kindsverhältnis wird im Bereich grenzüberschreitender sozialer Vergünstigungen nicht im rechtlichen sondern im wirtschaftlichen Sinne definiert
Im Bereich grenzüberschreitender sozialer Vergünstigungen kann ein Kind in einer neu zusammengesetzten Familie als Kind des Stiefelternteils angesehen werden. In diesem Bereich wird das Kindsverhältnis nicht im rechtlichen Sinne, sondern im wirtschaftlichen Sinne definiert, womit das Kind eines Stiefelternteils, der berufstätiger Grenzgänger ist, Anspruch auf eine soziale Vergünstigung hat, wenn dieser Stiefelternteil tatsächlich zu seinem Unterhalt beiträgt. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Zwischen Juli 2013 und Juli 2014 konnten nach luxemburgischem Recht Kinder von Grenzgängern, die in Luxemburg unselbständig oder selbständig beruflich tätig sind, eine finanzielle Studienbeihilfe unter der Voraussetzung beantragen, dass der Grenzgänger zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen in Luxemburg gearbeitet hatte.Frau Noémie... Lesen Sie mehr
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.12.2013
- L 9 AL 198/13 B -
Arbeitslosengeld nur nach Beschäftigung in Deutschland
Keine Bewilligung von Leistungen ohne konkreten vorherigen Bezug zum deutschen Arbeitsmarkt
Unionsbürger genießen Freizügigkeit in allen Europäischen Staaten und zwar auch, wenn sie arbeitslos sind. Wer in Deutschland Arbeitslosengeld beansprucht darf sich deshalb auch auf Beschäftigungszeiten in anderen Unionsstaaten berufen. Dieser elementare Grundsatz des europäischen Rechts gilt aber nicht ohne Einschränkung, denn ohne einen aktuellen Bezug zum deutschen Arbeitsmarkt - wie zum Beispiel bei Grenzgängern - ist Arbeitslosengeld nicht zu bewilligen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte von 1990 bis 2005 als Sachbearbeiter einer Krankenkasse in Deutschland gearbeitet. Dann übersiedelte er nach Rhodos, wo er bis zum 2. Mai 2012 beschäftigt war. Von dort kehrte er nach Deutschland zurück und beantragte zwei Tage später Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur lehnte ab: Arbeitslosengeld erfordere eine Vorbeschäftigung in Deutschland... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.06.2013
- C-20/12 -
Kinder von Grenzgängern dürfen nicht von finanziellen Beihilfen für das Hochschulstudium in Luxemburg ausgeschlossen werden
Wohnsitzerfordernis für Beihilfen stellt mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die derzeitige luxemburgische Regelung, wonach Kinder von Grenzgängern von der finanziellen Beihilfe für ein Hochschulstudium ausgeschlossen sind, zwar ein legitimes Ziel verfolgt, aber über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist. Das Ziel, die Zahl der Personen mit Hochschulabschluss in der luxemburgischen Bevölkerung zu erhöhen, kann durch weniger einschränkende Maßnahmen erreicht werden.
Das Unionsrecht* verlangt von den Mitgliedstaaten, dass sie Wanderarbeitnehmern die gleichen sozialen und steuerlichen Vergünstigungen gewähren wie inländischen Arbeitnehmern.Luxemburg gewährt eine finanzielle Beihilfe in Form von Stipendien und Darlehen, um das Hochschuldstudium von Studierenden in Luxemburg und in jedem anderen Staat zu fördern. Diese Beihilfe wird... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 21.03.2013
- C-254/11 -
Beschränkung der Aufenthaltshöchstdauer im Schengen-Raum auf drei Monate je Halbjahr gilt nicht im kleinen Grenzverkehr
Allgemeine Regeln des Schengen-Besitzstands gelten nicht für so genannten kleinen Grenzverkehr
Die Beschränkung der Höchstdauer des Aufenthalts eines nicht visumpflichtigen Ausländers im Schengen-Raum auf drei Monate je Halbjahr gilt nicht im kleinen Grenzverkehr. Bei Ausländern, die über eine Grenzübertrittsgenehmigung für den kleinen Grenzverkehr verfügen, ist die in bilateralen Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und den an sie angrenzenden Drittstaaten festgelegte Höchstaufenthaltsdauer unabhängig von ihren früheren Aufenthalten zu berechnen, wenn diese durch eine Rückkehr in ihren Wohnsitzstaat unterbrochen worden sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Nach dem Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen* können sich Ausländer, die nicht der Visumpflicht unterliegen, für bis zu drei Monate innerhalb eine s Zeitraums von sechs Monaten ab dem Datum der ersten Einreise im Schengen - Raum frei bewegen.Eine spezielle Verordnung** gilt für Ausländer, die im Grenzgebiet eines Nichtmitgliedstaats der... Lesen Sie mehr
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