Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Wuppertal, Vergleich vom 04.04.2012
- 16 S 46/10 -
Raumtemperatur von Wohn- und Schlafzimmern muss nachts mindestens 18 ° C erreichen
Vermieter muss Heizungsanlage neu einstellen
Im Rahmen eines Vergleichs haben sich Mieter und Vermieter in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Wuppertal darauf geeinigt, dass der Vermieter die Heizungsanlage des Hauses neu einstellt, so dass in Wohn- und Schläfräumen nachts nicht mehr nur eine Raumtemperatur von 14 ° C sondern von mindestens 18 ° C erreicht wird.
Im zugrunde liegenden langjährigen Rechtsstreit hatten die Kläger es nicht hinnehmen wollen, dass die
AG Solingen hält nächtliche Raumtemperaturen von 14 Grad für zumutbar
Das zuvor mit der Sache befas ste Amtsgericht Solingen war der Auffassung, dies sei Mietern zumutbar. Hiergegen gingen die Kläger in Berufung.
Heizanlage heizte aufgrund einer Frostschutzfunktion auch in kalten Winternächten nur bis maximal + 5° C
Auf einen rechtlichen Hinweis des Landgerichts Wuppertal vereinbarten die Parteien im Rahmen eines Vergleiches, dass auch während der Nacht mindestens 18° C in den Wohn- und Schlafräumen erreicht werden müssen. Sodann untersuchte ein Sachverständiger die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2012
Quelle: Landgericht Wuppertal/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13445
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung13445
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.