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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.11.2022
- 3 Ss-OWi 1115/22 -
3.000 € Geldbuße wegen Vereinnahmens einer unangemessen hohen Miete unter Ausnutzung eines geringen Angebots
Geldbuße wegen Mietwuchers nicht zu beanstanden
Das Amtsgericht hatte den Betroffenen wegen vorsätzlichen Vereinnahmens einer unangemessenen hohen Miete unter Ausnutzung des in Frankfurt am Main herrschenden Mietwohnungsangebotes zu einer Geldbuße von 3.000,00 € verurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Entscheidung diese Verurteilung bestätigt.
Der Betroffene ist Eigentümer einer 33,1 qm großen Einzimmerwohnung mit Kochnische, fensterlosem Bad/WC, Flur und Balkon in Frankfurt am Main/Nied. Er vermietete diese teilmöblierte
AG bestätigt Geldbuße in Höhe von 3.000,00 €
Es wurde eine
Rechtsbeschwerde erfolglos
Der Betroffene habe diese Wohnsituation durch das Fordern eines unangemessen hohen Mietzinses ausgenutzt. Unangemessen sei eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2022
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32427
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