Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2021
- 1 UF 74/21 -
Kindesmutter kann Lebensgefährtin des Kindesvaters auf Unterlassung der Veröffentlichung von Bildern ihrer Kinder in Anspruch nehmen
Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf Kindesmutter entspricht Kindeswohl
Veröffentlicht die Lebensgefährtin des Kindesvaters ohne Zustimmung der Kindesmutter Bilder der minderjährigen Kinder in sozialen Netzwerken, so kann der Kindesmutter die alleinige Entscheidungsbefugnis zur Geltendmachung der Unterlassungsansprüche gemäß § 1628 BGB übertragen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern zweier Kinder im Alter von 11 Jahren lebten getrennt. Die Lebensgefährtin des Kindesvaters nahm mit dessen
Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf Kindesmutter
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Kindesmutter sei gemäß § 1628 BGB die Entscheidung über die Auseinandersetzung mit der Lebensgefährtin des Kindesvaters wegen der Veröffentlichung der Bilder im
Kindesmutter bietet bessere Gewähr zur Berücksichtigung des Kindeswohls
Den Ausschlag für die Kindesmutter gebe der Umstand, so das Oberlandesgericht, dass diese im Gegensatz zum Kindesvater die Gewähr für eine Verhinderung der weiteren Verbreitung von Fotos durch die Lebensgefährtin und damit für eine entsprechende Wahrnehmung der Kindesbelange biete. Der Kindesvater habe nicht beachtet, dass auch die Kindesmutter gemäß § 22 KUG und Art. 6 Abs. 1 UAbs 1 a) DSGVO in die Veröffentlichung der Fotos habe zustimmen müssen.
Frühere Veröffentlichung von Fotos durch Kindesmutter unerheblich
Für unerheblich hielt das Oberlandesgericht den Einwand des Kindesvaters, die Kindesmutter habe in der Vergangenheit ohne seine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2022
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2021
[Aktenzeichen: 250 F 59/21]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31405
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31405
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.