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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.05.2017
- VG 6 L 223.17 -
Wohnungsvermietung zu Tagessätzen verstößt gegen Zweckentfremdungsverbot-Gesetz
Behördenmitarbeiter dürfen Wohnungen zur Überprüfung auch ohne Zustimmung des Wohnungsinhabers betreten
Die Vermietung von Wohnraum nach Maßgabe tageweiser Kostenübernahmen verstößt gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz. Zur Ermittlung des Sachverhalts dürfen Behördenmitarbeiter den Wohnraum betreten, auch wenn der Wohnungsinhaber dies nicht gestattet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls vermietet seit dem Jahr 2015 möblierte Wohnungen insbesondere an Asylantragsteller und Flüchtlinge. Für diese Personen haben Sozialbehörden bescheinigt, dass sie die Kosten der Unterkunft von bis zu 50 Euro pro Person und Übernachtung übernehmen; in den in Streit stehenden drei Wohnungen kamen teilweise bis zu acht Personen unter. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf sah dies als
Überlassung der Wohnung ist wesentlich geprägt durch behördliche Kostenübernahme pro Person und zu Tagessätzen
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag zurück. Die Nutzung der drei Wohnungen sei eine
Wohnungseigentümer und Bewohner müssen Betreten und Besichtigen der Wohnung durch Mitarbeiter des Bezirksamtes dulden
Zudem liege eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Geldbuße wegen vorsätzlicher Zweckentfremdung von Wohnraum ohne erforderliche Genehmigung
(Amtsgericht München, Urteil vom 14.10.2016
[Aktenzeichen: 1112 OWi 238 Js 177226/16]) - Keine Zweckentfremdungsgenehmigung für "Dänisches Ferienmodell"
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 14.12.2016
[Aktenzeichen: VG 6 K 125.16 und VG 6 K 144.16])
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Dokument-Nr. 24292
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