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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.02.2015
- 8 LA 102/14 -
Widerruf der Approbation nach sexuellem Missbrauch einer narkotisierten Patientin rechtmäßig
Arzt zur Ausübung seines Berufs unwürdig
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der ärztlichen Approbation nach dem sexuellen Missbrauch einer Patientin bestätigt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war als Anästhesist tätig. Im Rahmen einer operativen Behandlung griff er in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht einer narkotisierten Patientin ein. Wegen dieser Tat wurde er von den Strafgerichten wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer ihm zur Behandlung anvertrauten Person zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) widerrief daraufhin die ärztliche
Eingriff in sexuelles Selbstbestimmungsrecht einer Patientin verletzt gravierend elementare ärztliche Berufspflichten
Den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil lehnte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ab. Danach ist der Kläger aufgrund der von ihm begangenen Tat zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig. Er hat unter Missbrauch seiner Stellung als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2015
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 20686
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