Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.08.2006
- 2 Ss OWi 528/06 -
Verstoß gegen Handyverbot: Ausrede man habe sich mit einem Akkurasierer rasiert blieb erfolglos
Aussage wurde als Schutzbehauptung gewertet
Wer während des Autofahrens mit seinem Handy telefoniert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Aussage man habe sich mit einem Akkurasierer rasiert, ist als Schutzbehauptung zu werten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein
Verstoß gegen das Handyverbot während des Fahrens lag vor
Das Oberlandesgericht Hamm entschied gegen den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Herne-Wanne, Urteil vom 16.05.2006
[Aktenzeichen: 21 OWi 640 Js 1673/05]
Jahrgang: 2007, Seite: 216 DAR 2007, 216 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2007, Seite: 96 NZV 2007, 96 | Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 111, Seite: 378 VRS 111, 378
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15617
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15617
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.