Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Halle, Beschluss vom 09.08.2012
- 5 B 216/12 HAL -
Eilantrag eines Mitbewerbers um die Stelle des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR abgelehnt
Wahlverfahren um die Stelle des Landesbeauftragten erweist sich als fehlerfrei
Der Eilantrag eines Mitbewerbers um die Stelle des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR wurde vom Verwaltungsgericht Halle abgelehnt.
Im hier zugrundeliegenden Verfahren wollte der Mitbewerber vor Gericht erreichen, dass dem Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt untersagt wird, Frau Neumann-Becker, die vom Landtag zur neuen Landesbeauftragten gewählt worden ist, zu ernennen.
Keine Überprüfung des politischen Ermessens bei der Besetzung durch das Gericht möglich
Bei der Überprüfung des Wahlverfahrens konnte das Gericht keine Fehler feststellen. In dem Beschluss wird ausgeführt, dass die durch die
Keine Auswirkung der gesetzlichen Regelung zu Lasten des Mitbewerbers
Das Gericht hat nicht entschieden, ob die vom Mitbewerber gerügte gesetzliche Regelung, wonach der Landesbeauftragte bis zum 9. November 1989 seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den neuen Bundesländern gehabt haben soll, zu beanstanden ist. Diese Regelung habe sich nämlich nicht zu Lasten des Mitbewerbers ausgewirkt. Dieser erfülle zwar diese Voraussetzung nicht, sei aber gleichwohl zur
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Halle/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13941
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss13941
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.