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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 21.05.2012
- 18 UF 171/11 -
Kindesentführung: Achtjährige muss umgehend zurück zum Vater in die USA gebracht werden
Mutter darf gemeinsames Kind nicht gegen den Willen des in den USA lebenden Vaters in Deutschland zurückzubehalten
Teilen sich die Eltern das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind, ist die Mutter nicht berechtigt, das Kind gegen den Willen des in den USA lebenden Vaters in Deutschland zurückzubehalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor. Die achtjährige Tochter einer deutsch-amerikanischen Staatsangehörigen und eines Amerikaners muss demnach sofort in die USA zurückgebracht werden.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Familie bis zum Sommer 2010 gemeinsam in den USA gelebt. Nach einer Urlaubsreise von
Gericht ordnet sofortige Rückführung des Kindes in die USA an
Der für Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) zuständige Familiensenat des Oberlandegerichts Celle hat nun die sofortige Rückführung angeordnet. Das unter anderem für die grenzüberschreitende Kindesentziehung zwischen den USA und
Gewöhnung des Kindes an neuen Aufenthaltsort kein ausschlaggebendes Argument
Das war nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle der Fall. Insbesondere konnte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2012
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online
- Kindesentführung durch einen Elternteil - zur Beachtlichkeit des Kindeswillens
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 23.02.2006
[Aktenzeichen: 2 UF 2/06]) - Aufenthaltsbestimmungsrecht: Umzug in ein anderes EU-Land ist keine Kindesentführung
(Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 09.08.2007
[Aktenzeichen: 9 UF 450/07])
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Dokument-Nr. 13747
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