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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14.08.2008
- 4 B 08.916 -
Frontmeterlänge für Straßenreinigungsgebühr entscheidend
Bay. VGH zur Auslegung des Begriffs "Frontmeter"
Die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren war Gegenstand eines Rechtstreits zwischen der Stadt Würzburg und einem Anlieger in der Rochusgasse. Für die Frontmeterlänge ist jedes Angrenzen an das Straßengrundstück ausschlaggebend, unabhängig davon, ob die Grenze einen gradlinigen oder einen verwinkelten Verlauf nehme. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Nach der städtischen Gebührensatzung ergab sich bei einer
VG stellte auf allgemeinen Sprachgebrauch ab
Das Verwaltungsgericht Würzburg hatte noch dem Kläger Recht gegeben. Schon der allgemeine Sprachgebrauch spreche dafür, mit "Front" nur die vordere Seite zu bezeichnen, nicht hingegen den abknickenden Teil des Grundstücks. Der Kläger dürfe folglich nur für 28 Frontmeter herangezogen werden.
VGH: Begriff "Frontmeter" wird im allgemeinen Sprachgebrauch zu eng ausgelegt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof teilte nicht die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts. Die am allgemeinen Sprachgebrauch ausgerichtete Interpretation des Begriffs "Frontmeter" sei zu eng. Von der Gebührensatzung werde jedes Angrenzen an das Straßengrundstück erfasst, unabhängig davon, ob die Grenze einen gradlinigen oder einen verwinkelten Verlauf nehme. Der Vorteil, den das Anliegergrundstück von der Reinigung der Straße habe, erstrecke sich eben nicht auf einen bestimmten Teil des Grundstücks, sondern auf die Reinigung der Straße insgesamt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 22.08.2008
- Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 02.05.2007
[Aktenzeichen: W 2 K 07.40]
- Gebührenpflicht für Straßenreinigung nur bei angrenzenden Grundstücken
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.02.2006
[Aktenzeichen: 7 A 11037/05.OVG]) - Zulässigkeit des Frontmetermaßstabs bei Straßenreinigungsgebühren trotz im Verhältnis zur Grundstücksfläche kurzer Straßenfront
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 26.03.2020
[Aktenzeichen: 10 K 4644/19.TR])
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Dokument-Nr. 6570
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