wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Straßenreinigungsgebühren“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 06.10.2021
- 17 K 6804/19, 17 K 7166/19, 17 K 1964/20 und 17 K 1667/20 -

Abfallentsorgungs- und Straßen­reinigungs­gebühren der Stadt Mönchengladbach für 2019 und 2020 rechtmäßig

Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßen­reinigungs­gebühren erfolglos

Die für die Jahre 2019 und 2020 von der Stadt Mönchengladbach erhobenen Abfallentsorgungs- und Straßen­reinigungs­gebühren sind nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die gegen die Festsetzung von Abfallentsorgungs- und Straßen­reinigungs­gebühren durch die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR (mags) gerichteten Klagen abgewiesen. Der Entscheidung kommt für die Gebührenjahre 2019 und 2020 Grundsatzcharakter zu. Eine Vielzahl von Bürgern hatte sich gegen die Festsetzung gewandt.

Zur Begründung hat das VG ausgeführt: Die Umorganisation der Abfallentsorgung und Straßenreinigung in der Stadt Mönchengladbach sei nicht zu beanstanden. Die Gründung der mags stelle das Ergebnis eines über mehrere Jahre geführten Diskussionsprozesses um die Verbesserung der Stadtsauberkeit dar. Diese Entscheidung liege im Rahmen des dem Stadtrat zustehenden Organisationsermessens, welches hier nicht überschritten sei. Auch sei es rechtlich nicht bedenklich, wenn die in vielfältiger Weise abfallwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmende privatrechtlich organisierte Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH (GEM) nicht mit der mags verschmolzen werde.... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 26.03.2020
- 10 K 4644/19.TR -

Zulässigkeit des Frontmetermaßstabs bei Straßen­reinigungs­gebühren trotz im Verhältnis zur Grundstücksfläche kurzer Straßenfront

Keine Pflicht der Behörde zur Flächenveranlagung

Der Frontmetermaßstab zur Berechnung der Straßen­reinigungs­gebühr ist auch dann zulässig, wenn in der Straße Grundstücke liegen, die im Verhältnis zur Grundstücksfläche eine kurze Straßenfront haben. Die zuständige Behörde ist nicht zur Flächenveranlagung verpflichtet. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhoben die Eigentümer eines in Trier gelegenen Grundstücks im Jahr 2018 gegen einen Bescheid zur Zahlung der Straßenreinigungsgebühren Widerspruch. Die zuständige Behörde hatte die Gebühren nach dem Frontmetermaßstab veranlagt. In der betreffenden Straße lagen sechs Grundstücke. Zwei davon hatten aber im Verhältnis zu ihrer Grundstücksfläche eine nur... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 09.09.2015
- 3 K 218/13 und 3 K 183/14 -

Heranziehung von Anliegern zu Straßen­reinigungs­gebühren für Winterwartung unzulässig

Der Gebührenfestsetzung zu Grunde liegender Gebührensatz unwirksam

Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass die Stadt Herford die Anlieger einer Straße nicht zu Straßen­reinigungs­gebühren für die Winterwartung heranziehen darf.

Im zugrunde liegenden Streitfall wollte die Stadt Herford mit einem Bescheid die Anlieger einer Straße zu den Straßenreinigungsgebühren für die Winterwartung betreffend die Jahre 2013 und 2014 heranziehen. Die Eigentümerin eines Hausgrundstücks wehrte sich hiergegen u.a. mit der Begründung, dass nach Erklärungen der städtischen Tochterfirma SWK (Servicegesellschaft für Wirtschaft und... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 13.01.2010
- 9 LA 205/08 -

Zur Frage, wann Straßenreinigungsgebühren wegen schlechter Straßenreinigung gemindert werden können

Gebührenminderung wegen schlechter Straßenreinigung - Parkende Autos stören Reinigungsmaßnahmen

Wenn Kommunen öffentliche Straßen nur unvollständig säubern, dürfen Anlieger deshalb nicht gleich die Straßenreinigungsgebühren mindern. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Grundstückeigentümer aus Hannover gerichtlich klären lassen, ob es Anlieger hinnehmen müssen, dass die Straßen wegen parkender Autos in bestimmen Teilbereichen nicht gereinigt werden oder ob in solchen Fällen ein erhöhter Reinigungsaufwand seitens der Gemeinde (etwa eine teilweise Reinigung von Hand) zu gefordert werden dürfe. Er behauptete, die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 03.06.2009
- 3 L 526/09.MZ -

Keine Straßenreinigungsgebühren für Eigentümer von Weinbergsgrundstücken, die sich innerhalb eines Ortes befinden

Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke nicht besser nutzbar durch Reinigung der angrenzenden Straßen

Eigentümer von Weinbergsgrundstücken, die sich innerhalb einer geschlossenen Ortslage befinden, können nicht zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren herangezogen werden, da es sich um landwirtschaftlich genutzte Grundstücke handelt, die durch Straßenreinigung nicht besser nutzbar oder besser zugänglich gemacht werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Die Eigentümerin einer in unmittelbarer Nähe der Liebfrauenkirche in Worms gelegenen, ca. 3,8 Hektar großen Weinbergsfläche der Lage "Liebfrauenmilch" (Antragstellerin) muss vorerst für diese Fläche keine Straßenreinigungsgebühren an die Stadt Worms zahlen. Das folgt aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz. Nachdem die Stadt Worms die Antragstellerin zu Straßenreinigungsgebühren... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2009
- OVG 9 A 1.07 -

Frontmetermaßstab: Normenkontrollantrag gegen Potsdamer Straßenreinigungsgebührensatzung erfolgreich

Inhalt des Frontmetermaßstabes verkannt

Auf den Normenkontrollantrag eines Potsdamer Wohnungsbauunternehmens hat der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 10. November 2006 für nichtig erklärt.

Die Satzung sieht vor, dass u. a. die Straßenreinigungsgebühren nach dem sogenannten Frontmetermaßstab erhoben werden, also nach der Länge, mit der ein Grundstück an eine Straße angrenzt oder der Straße zugewandt ist.Gegen die Zugrundelegung dieses Maßstabes hat der Senat zwar keine prinzipiellen Bedenken. Allerdings hat die Landeshauptstadt Potsdam den Inhalt des von ihr... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14.08.2008
- 4 B 08.916 -

Frontmeterlänge für Straßen­reinigungs­gebühr entscheidend

Bay. VGH zur Auslegung des Begriffs "Frontmeter"

Die Berechnung der Straßen­reinigungs­gebühren war Gegenstand eines Rechtstreits zwischen der Stadt Würzburg und einem Anlieger in der Rochusgasse. Für die Frontmeterlänge ist jedes Angrenzen an das Straßengrundstück ausschlaggebend, unabhängig davon, ob die Grenze einen gradlinigen oder einen verwinkelten Verlauf nehme. Dies hat der Bayerische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.

Nach der städtischen Gebührensatzung ergab sich bei einer Frontmeterlänge von 33 m eine jährliche Gebühr von 76,56 € für das Grundstück. Hiergegen erhob der Grundstückseigentümer Klage. Er war der Auffassung, sein Grundstück dürfe nicht in vollem Umfang herangezogen werden, die Grundstücksgrenze verlaufe nicht gradlinig, knicke teilweise ab, zudem befänden sich vor diesem "Versprung"... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 29.08.2007
- 9 K 1205/06 -

Straßenreinigungszuschlag zur Grundsteuer muss auch ein Grundstückseigentümer zahlen, der nicht in den Genuss der Straßenreinigung kommt

Steuer kann unabhängig von Gegenleistung erhoben werden

Auch ein Grundstückseigentümer, dessen Grundstück im Außenbereich liegt, und der nicht von der kommunalen Straßenreinigung profitiert, kann im Wege der Grundsteuer an der Refinanzierung der Reinigungskosten beteiligt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden und die Klage eines Grundstückseigentümers in Borken gegen seine Heranziehung zur Grundsteuer B für das Steuerjahr 2006 abgewiesen.

Der Rat der Stadt Borken hatte im Dezember 2005 beschlossen, den Grundsteuerhebesatz für das Jahr 2006 wegen der Kosten der Straßenreinigung um 22 v.H. auf 403 v.H. zu erhöhen. Hintergrund war eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach es den Gemeinden ermöglicht wurde, von der bislang zwingenden Erhebung von Straßenreinigungsgebühren, die... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.03.2006
- 7 A 11436/05.OVG -

Eigentümer muss nur für Reinigung von Wohnwegen zahlen

Gebührenpflicht nur für angrenzende Wege

Der Eigentümer eines Grundstücks, das an unbefahrbare Wohnwege angrenzt, muss nur für diese und nicht für die befahrbare Straße, in die die Wohnwege einmünden, Straßenreinigungsgebühren zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger ist in Mainz-Finthen Eigentümer eines Grundstücks, das an nicht befahrbare Wohnwege angrenzt, die wiederum in eine mit Kraftfahrzeugen befahrbare Ringstraße einmünden. Für die Reinigung der Wohnwege und der Ringstraße wurde der Kläger zu einer Gebühr in Höhe von ca. 70,00 € pro Jahr herangezogen. Der hiergegen erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht insoweit statt, als... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.02.2006
-  7 A 11037/05.OVG -

Gebührenpflicht für Straßenreinigung nur bei angrenzenden Grundstücken

Grundstückseigentümer müssen in Koblenz nur dann Straßenreinigungsgebühren zahlen, wenn ihr Grundstück unmittelbar an die Straße angrenzt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger, der Eigentümer eines Grundstücks an einer Durchgangsstraße ist, wurde für die Jahre 2001 bis 2003 zu Straßenreinigungsgebühren in Höhe von zuletzt 23,12 € pro Jahr veranlagt. Die hiergegen erhobene Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg, da die Stadt Koblenz nicht nur die an die Straße angrenzenden Grundstücke, sondern auch die sonstigen erschlossenen Grundstücke... Lesen Sie mehr




Werbung