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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Straßenreinigung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.2021
- 15 B 1450/21 -
Regenbogenfahne darf zwecks Protestes zur Reinigung des Straßenbelags verwendet werden
Versammlungsfreiheit schützt provokante Form der Meinungsäußerung
Die Regenbogenfahne darf im Rahmen einer Versammlung zur Reinigung des Straßenbelags verwendet werden, um damit Themen der LGBTQ-Bewegung zu kritisieren. Die Versammlungsfreiheit schützt auch vor provokanten Meinungsäußerungen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann plante im Sommer 2021 während einer CSD-Veranstaltung in Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer szenischen Darstellung mittels wasserlöslicher Straßenkreide einzelne Schlagworte, die nach seiner Auffassung im Zusammenhang mit der LGBTQ-Bewegung stehen, auf den Boden zu schreiben und diese sodann mit einer wassergetränkten Regenbogenfahne wegzuwischen. Die zuständige Versammlungsbehörde untersagte die Nutzung der Regenbogenfahne als Wischmopp. Dagegen richtete sich der Eilantrag des Protestlers.Das Verwaltungsgericht Arnsberg gab dem Eilantrag statt. Die geplante szenische... Lesen Sie mehr
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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20.11.2017
- 7 LC 34/17, 7 LC 35/17 und 7 LC 37/17 -
Wildunfall: Unfallverursacher ist nicht zur Erstattung von Kosten für Beseitigung und Entsorgung von verendeten Rehen und Wildschweinen verpflichtet
Im Straßenraum liegen gebliebene Reh bzw. Wildschwein führt nicht zur Verunreinigung der Straße im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Verursacher eines Wildunfalls nicht verpflichtet ist, der Straßenbaubehörde die Kosten für die Beseitigung und Entsorgung von verendeten Rehen und Wildschweinen zu erstatten.
Der Kläger befuhr am 13. Juni 2013 mit einem Kraftfahrzeug die Bundesstraße B 446 und kollidierte zwischen Ebergötzen und Duderstadt mit einem die Fahrbahn kreuzenden Reh. Das Reh verendete und blieb im Straßenseitenraum liegen. Nach polizeilicher Unfallaufnahme und Unterrichtung des Jagdpächters ließ die zuständige Straßenmeisterei Herzberg das verendete Tier am Folgetag durch... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.01.2017
- VIII ZR 285/15 -
BGH: Unzulässige Zusammenfassung der Kostenpositionen Grundsteuer und Straßenreinigung in Betriebskostenabrechnung
Unwirksamkeit der Nebenkostenabrechnung aus formellen Gründen
Die Kostenpositionen Grundsteuer und Straßenreinigung dürfen in einer Betriebskostenabrechnung nicht zusammengefasst werden. Andernfalls liegt ein formeller zur Unwirksamkeit der Abrechnung führender Verstoß vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es zwischen den Parteien eines Wohnraummietvertrages zu einem Rechtsstreit, weil die Vermieterin in einer Betriebskostenabrechnung die Kostenpositionen Grundsteuer und Straßenreinigung undifferenziert zusammenfasste. Die Vermieterin hielt dies für zulässig, da die Kosten von der Gemeinde erhoben und ihr gegenüber durch einen Bescheid abgerechnet wurden.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Aachen, Urteil vom 16.03.2016
- 115 C 448/15 -
Unzulässige Zusammenfassung der Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" als "städtische Abgaben" in Betriebskostenabrechnung
Keine formell ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung
Fasst der Vermieter in einer Betriebskostenabrechnung die Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" als "städtische Abgaben" zusammen, so ist die Abrechnung formell fehlerhaft. Ihm steht in diesem Fall kein Anspruch auf Nachzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 als "städtische Abgaben" zusammengefasst. Die Mieter hielten dies für unzulässig und weigerten sich daher die geforderte Nachzahlung zu leisten. Die Vermieter erhoben daraufhin Zahlungsklage.Das Amtsgericht Aachen entschied... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 09.09.2015
- 3 K 218/13 und 3 K 183/14 -
Heranziehung von Anliegern zu Straßenreinigungsgebühren für Winterwartung unzulässig
Der Gebührenfestsetzung zu Grunde liegender Gebührensatz unwirksam
Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass die Stadt Herford die Anlieger einer Straße nicht zu Straßenreinigungsgebühren für die Winterwartung heranziehen darf.
Im zugrunde liegenden Streitfall wollte die Stadt Herford mit einem Bescheid die Anlieger einer Straße zu den Straßenreinigungsgebühren für die Winterwartung betreffend die Jahre 2013 und 2014 heranziehen. Die Eigentümerin eines Hausgrundstücks wehrte sich hiergegen u.a. mit der Begründung, dass nach Erklärungen der städtischen Tochterfirma SWK (Servicegesellschaft für Wirtschaft und... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 20.11.2014
- VG 1 L 299.14 -
Pflicht zur Straßenreinigung besteht für Anlieger auch im hohen Lebensalter
Anlieger darf Dritte mit Reinigung der Straße von Abfällen, Laub und Schnee beauftragen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Pflicht zur Straßenreinigung nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz auch für Anlieger im hohen Lebensalter besteht.
Die 95-jährige Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümerin eines Grundstücks, das an einem dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Fußweg in Berlin-Charlottenburg liegt. Dieser Weg wurde im September 2014 in die Kategorie C des Straßenreinigungsverzeichnisses aufgenommen. Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz obliegt die Reinigung solcher Straßen und Wege den... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.10.2014
- OVG 9 B 20.14 und OVG 9 B 21.14 -
Straßenanliegern kann Pflicht zur Reinigung der Fahrbahnen und Vornehmen des Winterdienstes auferlegt werden
Straßenverkehrsordnung steht Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht nicht entgegen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Straßenverkehrsordnung Gemeinden nicht hindert, Straßenanlieger zu verpflichten, die Fahrbahnen zu reinigen und dort Winterdienst zu leisten.
Das Verwaltungsgericht hatte festgestellt, dass die klagenden Grundstücksanlieger in der Gemeinde Schönwalde-Glien nicht verpflichtet seien, die vor ihren Grundstücken verlaufenden Fahrbahnen zu reinigen und dort Winterdienst zu leisten. Dabei hatte es unter anderem darauf abgehoben, dass Fußgänger bei Straßen ohne Gehweg oder begehbarem Seitenstreifen nach der Straßenverkehrsordnung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 29.08.2013
- VG 1 K 366.11 -
Winterdienstverpflichtung nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück
Fahrbahnmitte bildet natürliche Grenze für Reinigungs- bzw. Winterdienstpflichten
Die Verpflichtung von Anliegern zum Winterdienst erstreckt sich nur auf den Gehweg vor dem eigenen Grundstück. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
In dem vorzuliegenden Fall ist die Klägerin Anliegerin eines Grundstücks in Berlin-Neukölln. Das Grundstück befindet sich in einer Straße, die im Straßenreinigungsverzeichnis C des Landes Berlin eingetragen ist. Daraus folgt die grundsätzliche gesetzliche Verpflichtung zur Schnee- und Eisbeseitigung. Unmittelbar vor dem Grundstück der Klägerin befindet sich allerdings kein gesonderter... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 11.10.2005
- 9 U 134/04 -
Keine Pflicht des Landes Berlin zur Beseitigung von Laub auf Gehwegen
Amtshaftung aufgrund einer Verkehrssicherungspflicht besteht nicht
Rutscht jemand auf nassem Laub aus und verletzt sich dabei, so kommt eine Amtshaftung für den Reinigungspflichtigen nicht in Betracht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Klägerin vom Land Berlin Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls. Die Klägerin stürzte auf einem Gehweg. Ursache des Sturzes sei ihrer Meinung nach, dass auf dem Gehweg befundene Laubhaufen gewesen. Das Land Berlin sei ihrer Straßenreinigungspflicht nicht in dem erforderlichen Umfang nachgekommen.Das Kammergericht entschied,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 10.05.2012
- 7 K 966/11 -
DB Netz AG ist nicht zur Reinigung von an Gleisanlagen entlangführenden Gehwegen verpflichtet
Mit Ausnahme von Gehwegen, die an Parkplätze oder ähnliches angrenzen, muss DB Netz AG Straßen nicht reinigen
Die DB Netz AG ist im Grundsatz nicht verpflichtet, Gehwege zu reinigen, die an ihren Gleisanlagen entlangführen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Stadt Soest die Bahn verpflichten wollen, auf ihre Kosten Gehwege im Bereich des Bahnhofs Soest zu reinigen. Die hiergegen gerichtete Klage des Bahnunternehmens gegen die Kommunalen Betriebe der Stadt Soest hatte überwiegend Erfolg.Das Verwaltungsgericht Arnsberg entschied, dass zur Reinigung von Gehwegen nur die Eigentümer... Lesen Sie mehr